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AOP Orphan meldet die vollständige Gültigkeit des Schiedsspruchs gegen PharmaEssentia

Schiedsverfahren zwischen AOP Orphan und PharmaEssentia Corp.: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute den im Oktober 2020 gefällten Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt.

Die Vereinbarung zwischen AOP Orphan und PharmaEssentia Corp. bleibt uneingeschränkt wirksam und AOP Orphan hat Anspruch auf Schadenersatz von PharmaEssentia in Höhe von ungefähr 142 Millionen Euro.

WIEN, Österreich--(BUSINESS WIRE)--Seit 2017 hat PharmaEssentia wiederholt versucht, die Vereinbarung mit AOP Orphan in Bezug auf BESREMi® (Ropeginterferon alfa-2b) zu kündigen. Nach einem zweieinhalbjährigen Schiedsverfahren fällte das ICC-Schiedsgericht diesbezüglich ein Urteil. Der Schiedsspruch besagt, dass die wiederholten Versuche seitens PharmaEssentia, die Vereinbarung zu beenden, nicht gerechtfertigt waren, und dass AOP Orphan Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von ungefähr 142 Millionen Euro wegen der von PharmaEssentia verursachten Projektverzögerungen hat.

Im Dezember 2020 stellte PharmaEssentia beim Oberlandesgericht Frankfurt einen Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs mit der Begründung, der Schiedsspruch verstoße gegen die öffentliche Ordnung und das Recht von PharmaEssentia gehört zu werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt, ein deutsches Gericht mit einschlägiger Erfahrung bei der Handhabung solcher Verfahren, beraumte in weniger als zwei Monaten nach PharmaEssentias Aufhebungsantrag eine Verhandlung an.

Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt

Heute gab das Oberlandesgericht Frankfurt seine Entscheidung bekannt. Wie erwartet wies das Gericht den Aufhebungsantrag von PharmaEssentia zurück und bestätigte, dass beide Parteien ausreichend Gelegenheit hatten gehört zu werden, dass sämtliche dem Schiedsgericht vorgelegten Beweise gebührend berücksichtigt wurden, und dass die öffentliche Ordnung eingehalten wurde.

Infolgedessen erklärte das Oberlandesgericht den im Oktober 2020 vom ICC-Schiedsgericht gefällten Schiedsspruch für vollstreckbar und AOP Orphan kann dessen Durchsetzung in Deutschland und andernorts verfolgen. Eine Berufung vor dem Bundesgerichtshof ist möglich, würde jedoch die Durchsetzung des Schiedsspruchs nicht verhindern.

Rudolf Widmann, Chief Therapeutics Development Officer und Mitglied des Vorstands bei AOP Orphan, erklärt: „AOP Orphan hat seine vertraglichen Verpflichtungen stets eingehalten und hat angesichts der wiederholten Versuche von PharmaEssentia, das gemeinsame Projekt und den Erfolg von BESREMi® zu boykottieren, Anspruch auf Schadenersatz. Wir ermutigen PEC den Schiedsspruch zu akzeptieren und sich kooperativer zu zeigen, um den Wert von BESREMi® im Interesse der Patienten und Stakeholder beider Unternehmen voll auszuschöpfen. AOP Orphan versuchte wiederholt Lösungen zu finden - ich hätte lieber Zeit und Geld investiert, um dieses vielversprechende Arzneimittel Patienten mit Blutkrebs verfügbar zu machen, anstatt es für teure Gerichtsverfahren auszugeben.“

Über BESREMi®

BESREMi® ist ein langwirksames, mono-pegyliertes Prolin-Interferon (ATC L03AB15). Seine einzigartigen pharmakokinetischen Eigenschaften bieten ein neues Maß an Verträglichkeit. BESREMi® ist so konzipiert, dass es alle zwei Wochen, oder monatlich nach der Stabilisierung hämatologischer Parameter, mit einem Pen selbst verabreicht werden kann. Dieser Behandlungsplan führt erwartungsgemäß zu einer verbesserten Sicherheit, Verträglichkeit und Therapietreue im Vergleich zu konventionellen pegylierten Interferonen. Entdeckt wurde Ropeginterferon alfa-2b von PharmaEssentia, einem langjährigen Partner von AOP Orphan. Im Jahr 2009 lizensierte AOP Orphan die exklusiven Rechte für die klinische Entwicklung und Vermarktung von Ropeginterferon alfa-2b zur Behandlung von Polyzythämie vera (PV) und anderen MPN-Erkrankungen für die Märkte Europa, Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und Naher Osten.

Eine EMA-Zusammenfassung der Produkteigenschaften finden Sie auf der folgenden Website: https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/besremi-epar-product-information_en.pdf

AOP Orphan Pharmaceuticals AG ist ein internationales Unternehmen mit Hauptsitz in Wien, das sich auf seltene und komplexe Krankheiten konzentriert. In den letzten 25 Jahren hat sich das Unternehmen zu einem bewährten Anbieter von integrierten Therapielösungen von seinem Hauptsitz in Wien aus etabliert. Diese Entwicklung war möglich, zum einen durch ein konstant hohes Niveau an Investitionen in die Forschung und Entwicklung, zum anderen durch eine konsequente und pragmatische Orientierung an den Interessen unserer Stakeholder - insbesondere die Patienten und deren Familien, aber auch die behandelnden Ärzte und Pflegefachkräfte. Im dritten Quartal 2020 übernahm AOP Orphan die zwei europäischen Gesundheitsunternehmen Amomed Pharma GmbH und SciPharm S.a.r.l. und setzt damit seinen konsequenten Wachstumspfad zu einem paneuropäischen Gesundheitskonzern, der sich auf seltene Krankheiten mit komplexer Versorgung spezialisiert, fort.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

Contacts

AOP Orphan Pharmaceuticals AG
Nina Roth, MAS
Tel.: +43 676 3131509
E-Mail: nina.roth@aoporphan.com

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