Schwedisches Gericht verschiebt die Urteilsverkündung im Kartellverfahren „PriceRunner gegen Google“ erneut
Schwedisches Gericht verschiebt die Urteilsverkündung im Kartellverfahren „PriceRunner gegen Google“ erneut
Klarna informiert seine Investoren über den aktuellen Stand
STOCKHOLM--(BUSINESS WIRE)--Die Klarna Group plc (NYSE: KLAR) möchte die Anleger darüber informieren, dass das Patent- und Marktgericht in Stockholm, Schweden (Patent- och marknadsdomstolen), die Verkündung seines Urteils in dem von PriceRunner, einer Tochtergesellschaft von Klarna, gegen Google angestrengten kartellrechtlichen Schadensersatzverfahren erneut vertagt hat.
Das Gericht hat die Verkündung seines Urteils vom 26. Juni 2026 auf den 1. Juli 2026 um 13:00 Uhr MEZ verschoben. Wie bereits bei den beiden vorangegangenen Mitteilungen des Gerichts handelt es sich bei dieser Verschiebung um eine Verfahrensentscheidung des Gerichts, die sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung bezieht. In seiner Mitteilung führte das Gericht eine hohe Arbeitsbelastung als Grund dafür an, dass es zusätzliche Zeit benötige, um das Urteil fertigzustellen. Daraus sollten keine Rückschlüsse auf den Ausgang des Verfahrens gezogen werden.
Wichtiger Hinweis
Der Ausgang des Verfahrens ist von Natur aus ungewiss. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass PriceRunner in Bezug auf Haftung oder Schadenshöhe erfolgreich sein wird. Jede Entschädigungszahlung unterliegt einer Berufung durch Google, Vereinbarungen zur Aufteilung mit ehemaligen PriceRunner-Aktionären und dem Prozessfinanzierer von Klarna sowie der geltenden Besteuerung. Der Dollarbetrag der Forderung sollte nicht als Hinweis auf eine wahrscheinliche Rückforderung angesehen werden. Diese Ankündigung stellt keine Gewinnprognose dar.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.
