Klarna Group Plc erläutert die Abläufe beim Auslaufen der Lock-up-Frist am 9. März
Klarna Group Plc erläutert die Abläufe beim Auslaufen der Lock-up-Frist am 9. März
LONDON--(BUSINESS WIRE)--Klarna Group plc (NYSE: KLAR) veröffentlicht heute die folgende Klarstellung, damit Investoren und Marktteilnehmer zutreffende Informationen über die Abläufe beim Auslaufen der Lock-up-Frist am 9. März 2026, die erforderlichen Schritte, bevor Aktien aus der Zeit vor dem Börsengang an der NYSE gehandelt werden können, sowie die bereits zuvor bestehenden Liquiditätsmöglichkeiten für Aktionäre erhalten. Diese Mitteilung enthält ausschließlich sachliche Beschreibungen der Aktienstruktur des Unternehmens und der anwendbaren Verfahren. Sie stellt weder einen Ausblick noch eine Prognose irgendeiner Art in Bezug auf künftige Handelsvolumina, den Aktienkurs oder die Absichten einzelner Aktionäre dar und gibt ausschließlich den Stand zum Datum dieser Pressemitteilung wieder.
1. 335 Millionen Aktien mit Lock-up-Beschränkung – aber zwei unterschiedliche Kategorien
Von den insgesamt 378 Millionen ausstehenden Stammaktien unterliegen etwa 335 Millionen Lock-up-Beschränkungen, die am 9. März 2026 auslaufen. Diese Aktien fallen jedoch in zwei klar voneinander getrennte Kategorien, für die jeweils unterschiedliche Regelwerke gelten.
A. 159 Millionen Aktien (48 % der Aktien mit Lock-up-Beschränkung), Inhaber von Hinterlegungsscheinen:
(i) ca. 97 Millionen Aktien (30 % der Aktien mit Lock-up-Beschränkung) – von mit dem Unternehmen verbundenen Aktionären über Hinterlegungsscheine gehalten
Etwa 97 Millionen Aktien (29 % aller Aktien mit Lock-up-Beschränkung) werden von mit dem Unternehmen verbundenen Aktionären gehalten, einer rechtlichen Kategorie, zu der bestimmte große institutionelle Aktionäre, Mitglieder der Geschäftsleitung sowie Mitglieder des Verwaltungsrats zählen. Mit dem Unternehmen verbundene Aktionäre unterliegen fortlaufenden Beschränkungen des Handelsvolumens nach Rule 144 des US Securities Act, die unabhängig vom Auslaufen der Lock-up-Frist nach dem Börsengang bestehen und dadurch nicht aufgehoben werden. Jeder mit dem Unternehmen verbundene Aktionär, der Aktien verkaufen möchte, muss zeitgleich mit der Erteilung eines Verkaufsauftrags die entsprechenden Formulare bei der SEC einreichen. Zum Datum dieser Mitteilung hat kein mit dem Unternehmen verbundener Aktionär entsprechende Unterlagen eingereicht.
(ii) ca. 62 Millionen Aktien (18 % der Aktien mit Lock-up-Beschränkung) – von nicht mit dem Unternehmen verbundenen Aktionären in Form von Hinterlegungsscheinen gehalten
Etwa 62 Millionen Aktien (18 % aller Aktien mit Lock-up-Beschränkung) werden von nicht mit dem Unternehmen verbundenen Aktionären des Unternehmens in Form von Hinterlegungsscheinen gehalten. Diese Aktionäre haben sich dafür entschieden, Hinterlegungsscheine zu halten – eine Entscheidung, die ihnen ermöglicht, ihre Stimmrechte aus Aktien der Klasse B zu behalten. Aktien der Klasse B verleihen zehn Stimmen je Aktie, gegenüber einer Stimme je Aktie bei den an der NYSE gehandelten Stammaktien der Klasse A. Die Umwandlung in Hinterlegungsscheine bedeutet, dass diese Aktien nicht auf Depots bei Broker-Dealern für den freien Börsenhandel übertragen werden.
B. ca. 177 Millionen Aktien – von nicht mit dem Unternehmen verbundenen Aktionären. Die verbleibenden rund 177 Millionen Aktien werden von nicht mit dem Unternehmen verbundenen Aktionären aus der Zeit vor dem Börsengang gehalten, deren Lock-up-Frist am 9. März ausläuft. Da Klarna Group plc in England und Wales eingetragen ist, werden Stammaktien aus der Zeit vor dem Börsengang nicht in DTC-fähiger Form gehalten. Bevor eine solche Aktie über einen anderen US-Broker-Dealer als Computershare verkauft werden kann, muss der Aktionär einen von Computershare, dem Transferagenten von Klarna, verwalteten Umwandlungsprozess durchlaufen. Dazu ist ein Übermittlungsschreiben („Letter of Transmittal“) einzureichen. Nach den uns vorliegenden Informationen beträgt die Mindestbearbeitungszeit bei Computershare nach Eingang eines vollständig ausgefüllten Übermittlungsschreibens etwa 7 bis 10 Geschäftstage.
2. Status der 177 Millionen Aktien
3 Millionen Aktien (1 % der 335 Millionen) – verlängerte Lock-up-Frist
Beschäftigte, die ihre Aktien weniger als 6 Monate vor dem Börsengang erhalten haben, halten nach dem Securities Act von 1933 sogenannte „restricted securities“, also Wertpapiere mit Übertragungsbeschränkung. Diese Aktien tragen einen entsprechenden Sperrvermerk und können erst dann frei auf einen Broker übertragen oder öffentlich verkauft werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
82 Millionen Aktien (25 % der 335 Millionen) – Umwandlungsprozess nicht eingeleitet. Diese Aktionäre haben Computershare bislang kein Übermittlungsschreiben übersandt. Ihre Aktien können erst dann auf ein Wertpapierdepot übertragen werden, wenn dies erfolgt ist und Computershare die Bearbeitung abgeschlossen hat – ab Einreichung dauert dies mindestens etwa 7 bis 10 Geschäftstage. Aktionäre, die gegenüber Computershare nichts veranlassen, halten ihre Aktien weiterhin in der Form aus der Zeit vor dem Börsengang und behalten die bisherigen mit ihren Aktien verbundenen Rechte.
17 Millionen Aktien (5 %) – Aktionäre haben sich dafür entschieden, Aktien mit höherem Stimmrecht zu behalten statt zu verkaufen. Diese Aktionäre haben ein Übermittlungsschreiben eingereicht und sich für die Umwandlung in Hinterlegungsscheine entschieden – eine Entscheidung, die ihnen ermöglicht, ihre Stimmrechte aus Aktien der Klasse B zu behalten. Aktien der Klasse B verleihen zehn Stimmen je Aktie, gegenüber einer Stimme je Aktie bei den an der NYSE gehandelten Stammaktien der Klasse A. Die Umwandlung in Hinterlegungsscheine bedeutet, dass diese Aktien nicht auf Depots bei Broker-Dealern für den freien Börsenhandel übertragen werden.
25 Millionen Aktien (7 %) – Übermittlungsschreiben bei Computershare eingegangen. Diese Aktionäre haben ein Übermittlungsschreiben eingereicht, das von Computershare noch bearbeitet werden muss. Diese Aktien könnten nach der Abwicklung handelbar werden. Zu den Verkaufsabsichten dieser Aktionäre können wir keine Aussage treffen.
50 Millionen Aktien (15 %) – Übermittlungsschreiben bei Computershare eingegangen und es wurde Übertragung an Broker gewählt. Diese Aktien könnten nach der Abwicklung handelbar werden. Zu den Verkaufsabsichten dieser Aktionäre können wir keine Aussage treffen.
3. Der Verlust der Stimmrechte aus B-Aktien als Hemmnis
Jeder Aktionär aus der Zeit vor dem Börsengang, der bislang kein Übermittlungsschreiben eingereicht hat, hält Stammaktien der Klasse B mit zehn Stimmen je Aktie. Mit dem Beginn des Umwandlungsprozesses auf ein Depot bei einem Broker-Dealer gehen die Stimmrechte der Klasse B dauerhaft und unwiderruflich verloren. Das ist unabhängig von einer möglichen Verkaufsabsicht ein wesentlicher struktureller Faktor für jeden langfristig orientierten Aktionär.
4. Beschäftigte hatten bereits beim Börsengang Gelegenheit zum Verkauf
Darstellungen, wonach Montag die erste Gelegenheit für Insider und Beschäftigte von Klarna zum Verkauf darstellt, sind unzutreffend. Im Zusammenhang mit dem Börsengang im September 2025 ermöglichte Klarna ein Liquiditätsprogramm, in dessen Rahmen Beschäftigte mit unverfallbaren RSUs (Restricted Stock Units) diese Ansprüche in handelbare Stammaktien umwandeln und kurz nach Aufnahme des Handels im Zuge des Börsengangs verkaufen konnten; sie waren ausdrücklich von der üblichen sechsmonatigen Lock-up-Frist nach dem Börsengang ausgenommen. Verkäufe waren für Beschäftigte bis zum 30. September 2025 möglich; danach war der Handel während vierteljährlicher Handelsfenster möglich.
Zusätzlich verkauften bestehende Aktionäre im Rahmen des Börsengangs 34,4 Millionen Aktien zu 40,00 US-Dollar je Stammaktie.
Aktionäre, die Liquidität realisieren wollten, hatten bereits mehrere Gelegenheiten dazu. Der 9. März 2026 ist nicht die erste Gelegenheit für Altaktionäre, ihre Aktien zu verkaufen.
5. Zusammenfassung
- Hinterlegungsscheine (mit dem Unternehmen verbundene sowie nicht mit dem Unternehmen verbundene Aktionäre): ca. 159 Millionen Aktien (48 %)
- Übermittlungsschreiben nicht eingereicht: ca. 82 Millionen Aktien (24 %)
- Umwandlung in Hinterlegungsscheine gewählt: ca. 17 Millionen Aktien (5 %)
- Übertragung an einen Broker gewählt: ca. 50 Millionen Aktien (15 %)
- Noch von Computershare zu bearbeiten: ca. 25 Millionen Aktien (7 %)
- Verlängerte Lock-up-Frist für Beschäftigte: ca. 3 Millionen Aktien (1 %)
- Insgesamt: 335 Millionen Aktien (100 %)
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der anwendbaren Wertpapiergesetze. Dazu gehören unter anderem Aussagen zu unserer künftigen finanziellen Entwicklung, unserer Aktienstruktur und den dafür geltenden Verfahren, unserer Geschäftsstrategie, unseren Wachstumszielen, Marktchancen sowie unseren operativen Plänen, einschließlich des Ausgangs von Gerichtsverfahren. Wörter wie „glauben“, „erwarten“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „werden“, „können“, „könnten“, „schätzen“ sowie ähnliche Ausdrücke kennzeichnen zukunftsgerichtete Aussagen.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Risiken, Unsicherheiten sowie Annahmen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den ausdrücklich oder implizit genannten abweichen, einschließlich Risiken im Zusammenhang mit:
- unserer Fähigkeit, Beziehungen zu Verbrauchern und Händlern zu erhalten sowie auszubauen;
- Wettbewerb und technologischen Entwicklungen;
- der Einhaltung regulatorischer Vorgaben und Lizenzanforderungen;
- unserer Fähigkeit, die erwarteten Vorteile aus unseren Finanzierungsvereinbarungen zu erzielen;
- dem Management von Kreditrisiken sowie der Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln;
- den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Marktvolatilität sowie
- unserer Fähigkeit, in neue Märkte und Produkte zu expandieren.
Zukunftsgerichtete Aussagen geben unsere Sicht zum Datum dieser Mitteilung wieder und beruhen auf den Informationen, die uns derzeit zur Verfügung stehen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den erwarteten abweichen. Investoren sollten sich nicht in unangemessener Weise auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen und die Risikofaktoren in unseren Einreichungen bei der SEC für eine umfassendere Darstellung der Risiken prüfen.
Über Klarna
Klarna ist eine globale digitale Bank und ein Anbieter flexibler Zahlungslösungen. Mit über 118 Millionen aktiven Klarna-Nutzern weltweit und 3,4 Millionen Transaktionen pro Tag ermöglicht das KI-gestützte Zahlungs- und Handelsnetzwerk von Klarna Menschen, intelligenter zu bezahlen, mit dem Ziel, überall und für alles verfügbar zu sein. Kunden können mit Klarna online, im Geschäft sowie über Apple Pay und Google Pay bezahlen. Über 966.000 Einzelhändler vertrauen auf die innovativen Lösungen von Klarna, um Wachstum und Kundenbindung zu fördern, darunter Uber, H&M, Saks, Sephora, Macy's, Ikea, Expedia Group, Nike und Airbnb. Klarna ist an der New Yorker Börse (NYSE: KLAR) notiert. Weitere Informationen finden Sie unter Klarna.com.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.