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Adani Group: Behauptungen von OCCRP böswillig, irreführend

  • Zeitpunkt und Inhalt der Meldungen sind böswillig und bösartig und zielen darauf ab, Gewinne zu erzielen, indem sie die Aktien der Adani-Gruppe nach unten drücken
  • Wir haben weiterhin Vertrauen in die Qualität der Offenlegung und der Corporate-Governance-Standards: Adani Group.

AHMEDABAD, Indien--(BUSINESS WIRE)--Die Adani Group, Indiens führendes integriertes Wirtschaftskonglomerat, gab heute eine Medienerklärung als Reaktion auf den Bericht des Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP) ab, in dem der Adani Group Verstöße gegen bestimmte Gesetze vorgeworfen werden.

Die Adani Group dementierte diesen Bericht vehement. Der vorliegende Bericht ist der zweite Fall, in dem eine internationale Organisation unbegründete Anschuldigungen gegen das Konglomerat erhebt. Zuvor hatte Hindenburg Research, ein in New York ansässiger Leerverkäufer, einen Bericht mit ähnlichen Behauptungen veröffentlicht. Daraufhin hat die Adani Group in einer ausführlichen Antwort ihre Behauptungen energisch zurückgewiesen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Adani Updates Resource Center.

Der Oberste Gerichtshof Indiens setzte daraufhin einen Ausschuss ein, der seinen Bericht vorlegte und kein Fehlverhalten der Adani Group feststellen konnte. Die Angelegenheit ist derzeit noch nicht rechtskräftig und wird vom indischen Obersten Gerichtshof und der indischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Board of India) beaufsichtigt.

Die Adani Group gab als Reaktion auf den OCCRP-Bericht die folgende Erklärung ab:

„Wir weisen diese recycelten Behauptungen kategorisch zurück. Diese Nachrichtenberichte scheinen ein weiterer konzertierter Versuch finanzieller Interessen zu sein, die von einem Teil der ausländischen Medien unterstützt werden, den wertlosen Hindenburg-Bericht wiederzubeleben. Wie die Medien in der vergangenen Woche berichteten, war dies sogar vorauszusehen.

Diese Behauptungen stützen sich auf abgeschlossene Fälle von vor zehn Jahren, als das Directorate of Revenue Intelligence (DRI) den Vorwurf der überhöhten Rechnungsstellung, des Transfers von Geldern ins Ausland, von Transaktionen mit verbundenen Parteien und von Investitionen über FPI untersuchte. Eine unabhängige Entscheidungsinstanz und ein Berufungsgericht hatten beide bestätigt, dass keine Überbewertung vorlag und die Transaktionen im Einklang mit dem geltenden Recht standen. Die Angelegenheit wurde im März 2023 abgeschlossen, als der Oberste Gerichtshof von Indien zu unseren Gunsten entschied. Da es keine Überbewertung gab, sind diese Behauptungen über die Übertragung von Geldern natürlich nicht relevant oder begründet.

Insbesondere diese FPI sind bereits Teil der Ermittlungen des Securities and Exchange Board of India (SEBI). Laut dem vom Obersten Gerichtshof eingesetzten Sachverständigenausschuss gibt es keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Mindestbeteiligungsvorschriften oder eine Manipulation der Aktienkurse.

Es ist bedauerlich, dass diese Publikationen, die uns Anfragen geschickt haben, sich entschieden haben, unsere Antwort nicht in vollem Umfang zu veröffentlichen. Diese Versuche zielen unter anderem darauf ab, Gewinne zu erzielen, indem sie unsere Aktienkurse drücken, und gegen diese Leerverkäufer wird von verschiedenen Behörden ermittelt. Da der Oberste Gerichtshof und die SEBI diese Angelegenheiten überwachen, ist es wichtig, den laufenden Regulierungsprozess zu respektieren.

Wir haben volles Vertrauen in ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und sind von der Qualität unserer Offenlegungen und Corporate-Governance-Standards überzeugt. In Anbetracht dieser Tatsachen ist der Zeitpunkt dieser Nachrichten verdächtig, böswillig und bösartig – und wir weisen diese Berichte in ihrer Gesamtheit zurück“.

Über die Adani Group

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Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an: Roy Paul, roy.paul@adani.com

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