Unabhängige Kommission hat angekündigt, Rolle der UCI zu beurteilen und zu überprüfen

LONDON--()--Eine unabhängige Kommission, die vom Radsport-Weltverband (Union Cycliste Internationale, UCI) gegründet wurde, wird im April 2013 in London ein Hearing durchführen. Vorsitzender dieser Kommission ist der Richter Sir Philip Otton. Die Kommission wird die Fragen und Vorwürfe aus der sogenannten „Reasoned Decision“ der US-Anti-Doping Agentur (USADA) vom 10. Oktober 2012 im Zusammenhang mit Lance Armstrong und dem US Postal Service Team untersuchen. Im Anschluss an dieses Hearing wird die Kommission der UCI ihren Bericht vorlegen und Empfehlungen abgeben.

Am 26. Oktober 2012 hatte der Radsport-Weltverband UCI die Entscheidung getroffen, eine vollständig unabhängige, externe Kommission zu bilden. Die Besetzung der Kommission wurde auf Wunsch der UCI vom Präsidenten des International Council of Arbitration for Sport (ICAS), John Coates, zusammengestellt. Der ehemalige Richter des Court of Appeal, Sir Philip Otton, ist Vorsitzender der Kommission und ihm werden die Abgeordnete des britischen Oberhauses, Baroness Tanni Grey-Thompson, und der australische Anwalt, Malcolm Holmes QC, zur Seite stehen. Die Kommission wird als externes Gremium auftreten und vollkommen unabhängig von UCI, ICAS und CAS arbeiten. Das Ziel und die weitreichenden Aufgaben der Kommission sind in den sogenannten Terms of Reference niedergelegt, denen die UCI zugestimmt hat. Die Terms of Reference, Biographien der Kommissionsmitglieder und weitere Informationen sind abrufbar unter www.uciic.org.

Die Kommission wird zwischen dem 9. und 26. April 2013 in London ein Hearing abhalten und beabsichtigt, der UCI ihren Bericht bis zum 1. Juni 2013 bzw. kurze Zeit später vorzulegen.

Die UCI wird Anwälte beauftragen, sie bei dem Hearing zu vertreten.

Die Londoner Anwaltskanzlei Macfarlanes LLP wird als Rechtsberater der Kommission auftreten und hat Guy Morpuss QC als Leading Counsel für die Kommission benannt. Darüber hinaus wird die Kanzlei ein Unternehmen für forensische Wirtschaftsprüfung und medizinische Fachleute einsetzen, die der Kommission als Sachverständige zur Verfügung stehen werden.

Die neu gegründete Kommission wird in Kürze:

(1) Die UCI auffordern, alle in den Terms of Reference genannten relevanten Dokumente offenzulegen, und von Offiziellen und Mitarbeitern der UCI bzw. ehemaligen Offiziellen und Mitarbeitern gemachte Aussagen in diesem Zusammenhang vorzulegen.

(2) Weitere Personen nennen, die der Auffassung der Kommission nach zur weiteren Aufklärung beitragen könnten, indem sie im Hinblick auf die Terms of Reference Zeugenaussagen machen könnten, und sie auffordern, Nachweise und Unterlagen zu erbringen.

Darüber hinaus fordert die Kommission auch alle weiteren Personen auf, die über Informationen verfügen, die der Kommission in Bezug auf die Terms of Reference dienlich sein könnten, sich mit einer schriftlichen Zusammenfassung ihrer Beweise und Unterlagen bei der Kommission zu melden. Die Kontaktaufnahme mit der Kommission ist möglich, indem man sich per E-Mail an Macfarlanes LLP (evidence@macfarlanes.com) oder per Post an Macfarlanes LLP (mit dem Vermerk „For the attention of the Independent Commission“ mit der Anschrift Macfarlanes LLP, 20 Cursitor Street, London, EC4A 1LT) wendet. Die Kommission wird entscheiden, inwieweit sie weitere Nachweise von diesen Personen einholen möchte. Diese Schriftsätze sind der Kommission bis spätestens 31. Dezember 2012 vorzulegen.

Pat McQuaid, der Präsident der UCI, sagte: „Ich bin John Coates, dem Präsidenten des International Council of Arbitration for Sport, für die Bildung dieser hochkarätigen und völlig unabhängigen Kommission dankbar. Die weitreichenden Terms of Reference beweisen, welche Entschlossenheit die Kommission an den Tag legt, die in dem USADA-Bericht enthaltenen Informationen vollständig zu untersuchen, und dies begrüße ich. Wie ich bereits gesagt habe, spielen der Bericht und die Empfehlungen der Kommmission eine entscheidende Rolle dabei, das Vertrauen in den Radsport und den Weltverband UCI wiederherzustellen. Wir werden in vollem Umfang mit der Kommission kooperieren und ihr alles Notwendige zur Verfügung stellen, was sie braucht, um ihre Untersuchung durchführen zu können, und wir fordern alle weiteren interessierten Kreise dazu auf, dies ebenfalls zu tun. Wir werden den Empfehlungen der Kommission Folge leisten.“

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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UCIIC-Pressebüro
Telefon: +44(0)7768 331600
E-Mail: press@UCIIC.org
Website: www.UCIIC.org (verfügbar ab 2. Dezember 2012)

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