Sensorion beginnt Kapitalerhöhung durch beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren

 

MONTPELLIER, Frankreich--()--Nicht für direkte oder indirekte Freigabe, Veröffentlichung oder Verteilung in bzw. nach den USA, Kanada, Australien oder Japan bestimmt. Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot dar und dient lediglich Informationszwecken.

Sensorion (FR0012596468 – ALSEN – das „Unternehmen“) , ein Pionierarbeit leistendes Biotechnologieunternehmen im klinischen Stadium, das sich auf die Entwicklung neuartiger Therapien zur Wiederherstellung des Hörvermögens sowie Behandlung und Vermeidung von Hörverlust spezialisiert, will neue Stammaktien mit einem Nennwert von 0,10 Euro („neue Aktien“) herausgeben, um eine Kapitalerhöhung von insgesamt rund 30 Millionen Euro (35 Mio. USD) zu erzielen. Dies geschieht im Wege eines sogenannten beschleunigten Bookbuilding-Angebots an bestimmte Personengruppen („reserviertes Angebot“).

Die neuen Aktien werden über eine Aktienkapitalerhöhung ohne Vorzugszeichnungsrechte von Aktionären gemäß der 12. Beschlussfassung der außerordentlichen Aktionärsversammlung des Unternehmens vom 20. Mai 2020 und gemäß Artikel L. 225-138 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de Commerce) ausgegeben, so ein heutiger Beschluss des Verwaltungsrats des Unternehmens.

Das reservierte Angebot ist den von der außerordentlichen Aktionärsversammlung bestimmten folgenden Personengruppen („geeigneten Investoren“) vorbehalten:

  • natürlichen Personen, die in ein Unternehmen investieren möchten, um von einer Einkommenssteuerreduzierung gemäß Artikel 199 terdecies-0 A zu profitieren, für einen Einzelzeichnungsbetrag im Unternehmen von mindestens 100.000 Euro je Transaktion;
  • Unternehmen, die regelmäßig in kleine und mittelständische Unternehmen investieren und in ein Unternehmen investieren möchten, um ihren Aktionären oder Partnern eine Einkommenssteuerreduzierung gemäß Artikel 199 terdecies-0 A zu ermöglichen, für einen Einzelzeichnungsbetrag im Unternehmen von mindestens 100.000 Euro je Transaktion;
  • Investmentgesellschaften und Investmentfonds, die regelmäßig in sogenannte Wachstumsunternehmen (d. h. nicht börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen, deren Marktkapitalisierung 500 Mio. Euro nicht übersteigt, sofern sie an der Börse notiert sind), deren eingetragener Hauptsitz bzw. Verwaltungsgesellschaft sich in der Europäischen Union, Israel, Norwegen, den USA oder der Schweiz befindet (einschließlich insbesondere etwaiger „FCPR“, „FCPI“ oder „FIP“) für einen Einzelzeichnungsbetrag von mindestens 50.000 Euro (inkl. Emissionsagio);
  • französischen oder ausländischen natürlichen oder juristischen Personen, Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder Einheiten jeglicher Form, die in pharmazeutische, biotechnische, medizinische Technologien oder Forschungssektoren investieren, und
  • französischen oder ausländischen Unternehmen, Institutionen oder Einheiten jeglicher Form, die einen beträchtlichen Teil ihrer Geschäftstätigkeit in diesen Sektoren ausüben.

Der Angebotspreis je Stammaktie wird nach einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren ermittelt, das unverzüglich beginnt und voraussichtlich vor dem Börsenbeginn der Euronext Growth Paris („Euronext Growth“) am 18. September 2020 endet. Der Angebotspreis liegt jedoch nicht unter dem gewichteten durchschnittlichen Aktienpreis vom Vortag des Datums, an dem der Emissionspreis festgelegt wird, gegebenenfalls abzüglich eines Höchstrabatts von 20 Prozent. Das Unternehmen wird die Ergebnisse des reservierten Angebots und die endgültige Anzahl der im Rahmen des reservierten Angebots verkauften Stammaktien so bald wie möglich danach in einer Pressemitteilung bekanntgeben.

Invus Public Equities LP und Sofinnova Partners, die bereits zu den bestehenden Aktionären gehören, haben ihr Interesse an der Teilnahme an dem reservierten Angebot zu dem Angebotspreis bis zu ihrer Prorata-Grenze bekundet. Die Vertreter von Invus Public Equities LP und Sofinnova Partners im Verwaltungsrat des Unternehmens nahmen in der heutigen Sitzung des Verwaltungsrates nicht an der Abstimmung über den Start des reservierten Angebots teil.

Die neuen Aktien unterliegen einem Antrag auf Handelszulassung an der Euronext Growth zu denselben Handelsbedingungen wie die bestehenden Aktien und unter demselben ISIN-Code FR0012596468. Die Zulassung wird am bzw. etwa am 22. September 2020 erwartet.

Das Unternehmen beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem reservierten Angebot für die Weiterentwicklung seiner aktuellen Gentherapieprogramme (OTOF und USHER), eine potenzielle Verbreiterung seiner Gentherapie-Pipeline, die Unterstützung seiner pharmakologischen und klinischen Studien für die Phase-3-Entwicklung von SENS-401 und als Arbeitskapital und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Das Unternehmen verfügte zum 31. Dezember 2019 über liquide Mittel in Höhe von 30,4 Millionen Euro, was zur Deckung seines Finanzbedarfs bis zum Ende des dritten Quartals 2021 ausreichend ist.

Voraussichtliche künftige Meilensteine und geschätzte Zeitpläne:

  • Gentherapie OTOF – Abschluss einer CDMO-Vereinbarung im 2. Halbjahr 2020, zusätzlich NHP-Daten im 2. Halbjahr 2020. Gespräche mit Aufsichtsbehörden im 1. Halbjahr 2021.
  • Gentherapie USHER – Vorklinische bestätigende Konzeptnachweisstudien im 2. Halbjahr 2020
  • SENS-401 für SSNHL – Phase-2-Anzeige Mitte 2021
  • SENS-401 für Cisplatin-induzierte Ototoxizität – potenzielle Einleitung einer klinischen Studie nach Phase-2-Ergebnissen zu SSNHL (H2 2021)
  • SENS-401 zur Erhaltung des Hörvermögens mit Cochlea-Implantat - endgültige vorklinische Daten im 2. Halbjahr 2020

Das reservierte Angebot steht geeigneten Investoren offen, darunter institutionelle Investoren (i) in Frankreich und anderen Ländern außer Kanada, Australien und Japan oder den USA, unter Berufung auf die Freistellung von der Registrierpflicht gemäß dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 („Securities Act“) nach Regulation S unter dem Securities Act und (ii) in den USA, vorausgesetzt es handelt sich um „qualifizierte institutionelle Käufer“ im Sinne von Rule 144A des Securities Act unter Berufung auf die Freistellung von der Registrierpflicht gemäß Section 4(a)(2) des Securities Act.

Für das reservierte Angebot wird kein Prospekt herausgegeben, der von der französischen Börsenaufsichtsbehörde (Autorité des marchés financiers - AMF“) genehmigt werden müsste.

Jefferies International Limited („Jefferies“) agiert als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner in Verbindung mit dem reservierten Angebot. Bryan, Garnier & Co und Kempen & Co agieren in Verbindung mit dem reservierten Angebot als Joint Bookrunners (zusammen mit Jefferies, „Platzierungsmakler“). Chardan agiert als Lead Manager. Namsen Capital agiert als Eigenkapitalmarktberater.

In Verbindung mit dem reservierten Angebot hat das Unternehmen eine sogenannte „Lock-up“-Vereinbarung abgeschlossen, mit der die Emission weiterer Stammaktien für einen Zeitraum von 90 Tagen nach der Unterzeichnung der Platzierungs- und Underwriting-Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und den Platzierungsmaklern („Platzierungsvereinbarung“) vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmefälle gesperrt wird. Für die Geschäftsleitung, Verwaltungsratsmitglieder und im Verwaltungsrat vertretenen Aktionäre des Unternehmens, die Stammaktien des Unternehmens besitzen, gilt ebenfalls eine Sperrfrist von 90 Tagen nach der Unterzeichnung der Platzierungsvereinbarung, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

Das Unternehmen verweist auf die mit dem Unternehmen und seiner Geschäftstätigkeit verbundenen Risikofaktoren, die in Abschnitt I.3 des Jahresberichts (Rapport financier annuel) für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr ausgeführt werden, der auf der Website des Unternehmens (www.sensorion-pharma.com) kostenlos erhältlich ist.

Darüber hinaus sollten Investoren auch folgende Risiken in Betracht ziehen: (i) der Börsenkurs der Aktien des Unternehmens kann schwanken und unter den Zeichnungspreis der im Rahmen des reservierten Angebots ausgegebenen Aktien fallen, (ii) die Volatilität und Liquidität der Aktien des Unternehmens kann signifikant schwanken, (iii) Aktien des Unternehmens können an der Börse verkauft werden, was sich negativ auf den Aktienkurs auswirken kann, und (iv) künftige zur Finanzierung des Unternehmens notwendige Kapitalerhöhungen könnten potenziell eine erhebliche Verwässerung bewirken.

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Über Sensorion

Sensorion ist ein Pionierarbeit leistendes Biotechnologieunternehmen im klinischen Stadium, das sich auf die Entwicklung neuartiger Therapien zur Wiederherstellung des Hörvermögens sowie Behandlung und Vermeidung von Hörverlust spezialisiert. Zu seinem in der klinischen Phase befindlichen Portfolio gehört ein Phase-2-Produkt: SENS-401 (Arazasetron) für plötzlichen sensorineuralen Hörverlust (SSNHL). Sensorion hat eine einzigartige FuE-Technologieplattform aufgebaut, um sein Verständnis der Pathophysiologie und Ätiologie von Erkrankungen des Innenohrs zu erweitern, um dadurch die besten Ziele und Modalitäten für Arzneimittelkandidaten auswählen zu können. Dazu arbeitet das Unternehmen auch an der Identifizierung von Biomarkern zur Verbesserung der Diagnosen bei diesen unterversorgten Erkrankungen. In der zweiten Jahreshälfte 2019 startete Sensorion zwei vorklinische Gentherapieprogramme zur Korrektur erblicher monogener Taubheitsformen, darunter Usher Typ 1 und durch Mutation der Gencodierung für Otoferlin verursachte Taubheit. Dank seiner Plattformen und Pipeline potenzieller Therapeutika befindet sich das Unternehmen in einer einzigartigen Lage, um für Hundertausende Menschen mit Erkrankungen des Innenohrs einen dauerhaften positiven Unterschied zu bewirken, denn dabei handelt es sich um einen signifikanten weltweit ungedeckten medizinischen Bedarf.

www.sensorion-pharma.com

Label: SENSORION

ISIN: FR0012596468

Mnemonik: ALSEN

Haftungsausschluss

Diese Pressemitteilung ist kein Verkaufsangebot und keine Einholung eines Kaufangebots für Stammaktien des Unternehmens und stellt auch kein Angebot, keine Angebotseinholung und keinen Verkauf in einem Rechtsgebiet dar, in dem ein derartiges Angebot, eine derartige Einholung bzw. ein derartiger Verkauf vor der Registrierung oder Freistellung davon gemäß den jeweils geltenden Wertpapiergesetzen gesetzwidrig wäre.

Diese Mitteilung ist eine Anzeige und kein Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der gültigen Fassung („Prospektverordnung“).

In Frankreich findet das oben beschriebene reservierte Angebot lediglich als Platzierung bei einer Kategorie institutioneller Investoren gemäß Artikel L. 225-138 des Code de commerce und anwendbarer Verordnungen statt.

Hinsichtlich der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (inkl. Frankreichs) wurden bzw. werden keine Maßnahmen ergriffen, um ein öffentliches Angebot der in dieser Pressemitteilung genannten Wertpapiere zu ermöglichen, das die Veröffentlichung eines Prospekts (gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung) in einem jeglichen Mitgliedstaat erfordern würde.

Diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind kein Verkaufsangebot und keine Einholung eines Angebots für Zeichnung oder Kauf neuer Aktien in den Vereinigten Staaten oder einem anderen Rechtsgebiet, wo Beschränkungen gelten könnten, darunter insbesondere in Kanada, Australien oder Japan. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht ohne Registrierung gemäß dem Securities Act oder einer Freistellung davon angeboten oder verkauft werden. Sensorion beabsichtigt nicht, die neuen Aktien gemäß dem Securities Act zu registrieren oder ein öffentliches Angebot der neuen Aktien in Frankreich, den Vereinigten Staaten oder einem anderen Rechtsgebiet durchzuführen.

Diese Mitteilung geht und richtet sich ausschließlich an (a) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs, (b) Personen, die professionelle Erfahrung mit Investitionsangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 („Order“) besitzen, und (c) an vermögende Einheiten und andere Personen, denen sie ansonsten rechtmäßig zugeleitet werden darf und die unter Artikel 49(2) der Order fallen (alle derartigen Personen werden gemeinsam als „relevante Personen“ bezeichnet). Jegliche Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, ist nur für relevante Personen verfügbar und wird nur mit relevanten Personen in Angriff genommen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Mitteilung hin tätig werden oder sich auf die Mitteilung oder deren Inhalt verlassen.

Lediglich zum Zweck des Produktgenehmigungsverfahrens für die jeweiligen Hersteller führte die Zielmarkteinschätzung bezüglich der neuen Aktien hinsichtlich der Kundenartkriterien nur zu dem Schluss, dass (i) die Kundenart, auf die mit den neuen Aktien abgezielt wird, geeignete Gegenparteien, professionelle Kunden und Kleinanleger sind, jeweils nach der Definition der Richtlinie 2014/65/EU in der gültigen Fassung („MiFID II“), und (ii) alle Vertriebskanäle der neuen Aktien für geeignete Gegenparteien, professionelle Kunden und Kleinanleger angemessen sind. Personen, die die neuen Aktien zu einem späteren Zeitpunkt anbieten, verkaufen oder empfehlen („Vertreiber“) sollten die Kundenarteinschätzung des Herstellers in Betracht ziehen. Ein MiFID II unterliegender Vertreiber ist jedoch für eine eigene Zielmarkteinschätzung bezüglich der neuen Aktien (indem entweder die Kundenarteinschätzung des Herstellers angenommen oder präzisiert wird) sowie für die Ermittlung der angemessenen Vertriebskanäle selbst verantwortlich. Um jeden Zweifel auszuräumen, wird darauf hingewiesen, dass die Platzierungsmakler, selbst wenn der Zielmarkt Kleinanleger umfasst, beschlossen haben, dass nur Anleger für die neuen Aktien angeworben werden, die die Kriterien der geeigneten Gegenparteien und professionellen Kunden erfüllen.

Die Verteilung dieser Pressemitteilung kann in bestimmten Rechtsgebieten rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieser Pressemitteilung gelangen, müssen sich selbst über derartige Beschränkungen informieren und diese einhalten.

Diese Pressemitteilung wurde nicht unabhängig überprüft und es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung vonseiten oder im Namen der Platzierungsmakler oder deren Mutter- oder Tochtergesellschaften oder der Tochtergesellschaften derartiger Muttergesellschaften oder deren jeweiliger Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Angestellten, Vertreter, Partner oder Berater gegeben, dass die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen oder Ansichten zutreffend, vollständig oder fair sind, weshalb die Leser sich nicht darauf verlassen sollten, und die genannten Personen übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für diese Informationen oder Ansichten oder für etwaige Fehler oder Auslassungen. Alle in dieser Pressemitteilung dargestellten oder enthaltenen Informationen können jederzeit ohne Vorankündigung überprüft, korrigiert, vervollständigt und geändert werden.

Die Platzierungsmakler agieren ausschließlich für das Unternehmen und niemanden sonst in Verbindung mit dem reservierten Angebot und betrachten keine andere Person (gleichgültig, ob es sich um einen Empfänger dieser Pressemitteilung handelt, oder nicht) als Kunden bezüglich des reservierten Angebots. Sie übernehmen keine Verantwortung gegenüber anderen Personen als dem Unternehmen für die Bereitstellung des Schutzes, der Kunden gewährt wird, oder für die Beratung hinsichtlich des geplanten reservierten Angebots. Im Vereinigten Königreich besitzt Jefferies die Zulassung der Financial Conduct Authority und steht unter deren Aufsicht.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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Sophie Baumont
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