The Geneva Association: Lebensversicherer sollten sich auf die Implikationen der Genetik in einen stark fragmentierten Regulierungsumfeld einstellen

ZÜRICH--()--Die führende internationale Denkfabrik der Versicherungsbranche, The Geneva Association, hat eine Studie mit dem Titel Genetics and Life Insurance: A view into the microscope of regulation veröffentlicht. Die Studie untersucht wichtige Aspekte bei der Nutzung genetischer Informationen in Lebensversicherungen.

Die Verwendung von genetischen Informationen in Versicherungsverträgen wie Lebens-, Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeits- sowie Pflegeversicherungen wird voraussichtlich trotz eines stark fragmentierten Regulierungsumfeldes zunehmen. Die hohe Verfügbarkeit von genetischen Tests zu kontinuierlich fallenden Preisen bietet Versicherten schon jetzt die Möglichkeit, so genannte „Direct-to-Consumer“-Tests einfach online zu erwerben. Eine der wichtigen Fragen in diesem Zusammenhang lautet, ob von Versicherten verlangt werden kann, dass sie den Versicherungsgesellschaften ihre genetischen Informationen mitteilen.

Die Studie konzentriert sich auf die regulatorischen Implikationen solcher Gentests. Ronald Klein, Leiter des „Global Ageing“-Forschungsprogramms der Geneva Association stellte fest, dass die Vorschriften zur Verwendung genetischer Informationen für Lebens-, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeits- sowie Pflegeversicherungen in fünf Kategorien eingeteilt werden können. Daraus ergibt sich ein weitreichendes Spektrum, das von Ländern ohne genetikspezifische Bestimmungen bis hin zu Ländern reicht, die ein eindeutiges Verbot oder Moratorium zur Nutzung genetischer Informationen ausgesprochen haben. Alle Szenarien, auch die weniger klar umrissenen, haben unterschiedliche Auswirkungen.

Eine entscheidende Folge der weit verbreiteten Nutzung von generischen Informationen im Versicherungswesen ist die so genannte Antiselektion von Personen, die nach einem Gentest feststellen, dass sie genetisch vorbelastet sind.

„Die freiwillige Versicherung basiert auf dem Prinzip der Risikostreuung bei Lebensversicherungen. Wenn ein potenzieller Versicherungsnehmer Informationen über seinen Gesundheitszustand erhält und diese nicht der Versicherungsgesellschaft mitteilt, könnte dies zur Antiselektion führen, bei der die Versicherten mit höherem Risiko umfangreicheren Versicherungsschutz erwerben, während sich diejenigen mit geringerem Risiko für einen entsprechend niedrigeren Versicherungsschutz entscheiden oder gar darauf verzichten. Für einen Versicherungsträger könnte es schwierig werden, Leistungen aus Einnahmen der Versichertenbestände abzudecken, die eine hohe Zahl antiselektiver Risiken enthalten“, kommentierte Klein.

Die Asymmetrie der Informationen kann zu einer Verzerrung des Versicherungsmarktes führen, da Versicherungsträger nicht über die Informationen verfügen, die sie für eine optimale Bepreisung der Risiken benötigten. Diese Asymmetrie hätte zudem auch Konsequenzen für die Versicherten, die medizinische oder genetische Tests aus Furcht vor einem Versicherungsausschluss ablehnen und somit ihre Gesundheit gefährden.

„Lebensversicherer müssen die Entwicklungen in der Genforschung genau beobachten und sich gründlich mit den Interessengruppen (einschließlich Regulierungsstellen, Medizinern, Branchenvertretern und Genetikern) austauschen, um eine vernünftige ‚Selbstkontrolle‘ zu erreichen und zukünftigen einer Regulierung zuvorzukommen“, ergänzte Klein. „Das wäre eine ratsame Vorgehensweise, um einer unerwünschten restriktiven Regulierung entgegenzuwirken.“

Vollständige Studie herunterladen

Interview mit Ronald Klein, Director - Global Ageing, The Geneva Association

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The Geneva Association
Daniel Perez-Whitaker
Director of Communications
+41 44 200 4906
daniel_perezwhitaker@genevaassociation.org
oder
Isabel Barratt
Communications Manager
+41 44 200 49 96
isabel_barratt@genevaassociation.org

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