Globale Patentanwaltskanzlei Murgitroyd eröffnet offiziell neues Büro in München, der Patenthauptstadt Europas

MÜNCHEN, Deutschland--()--Am 31. Januar wird die global tätige Patentanwaltskanzlei Murgitroyd ihr neues Büro in München, der Patenthauptstadt für deutsche und europäische Belange, offiziell eröffnen. Die Eröffnung des neuen, vergrößerten Münchner Büros erfolgt in einer wichtigen Phase der Schaffung eines Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung (oder „EU-Patent”).

Das neue EU-weite Patent wird die anfallenden Kosten senken und den Zeitablauf verkürzen, um ein Patent in der EU anmelden und durchsetzen zu können.

Das neue System wird die Übersetzungs- und Verwaltungskosten reduzieren und zur Einrichtung eines neuen Gemeinschaftspatentgerichts (EuPG) mit Außenstellen in München, London und Paris beitragen. Das Gericht wird berechtigt sein, alle mit EU-Patenten in Zusammenhang stehenden Entscheidungen zu fällen und wird bereits 2014 die Entscheidungsbefugnis erhalten. Nach ihrer Fertigstellung werden die neuen Büroräume von Murgitroyd im Hinblick auf die Erreichbarkeit des EuPG über die bestmögliche Lage verfügen.

Die neuen Büroräume befinden sich im ATMOS-Gebäude, in der Nähe der Münchner Hackerbrücke. Das Europäische Patentamt (EPA) liegt auf der anderen Seite der Brücke und lediglich einen Steinwurf entfernt. Die neuen Büroräume platzieren Murgitroyd im Zentrum der EU-Patentprüflandschaft und der europäischen Patentschutzverfahren.

Über die Büroräume in München hinaus hat Murgitroyd in jüngster Vergangenheit auch ein Büro im Londoner Stadtzentrum eröffnet und plant in naher Zukunft eine weitere Eröffnung in Paris, um das Unternehmen stets in der Nähe der künftigen bedeutenden EU-Zentren zu platzieren.

Graham Murnane, Director bei Murgitroyd in München, erläuterte, dass dies nach jahrzehntelanger Vorbereitungsphase und endlosem politischem Gerangel ein spannender Zeitpunkt sein wird, wenn das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung endlich Realität wird.

Graham Murnane wies darauf hin, dass alle Kunden in hohem Maße profitieren werden, sobald das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung in Kraft tritt. Von besonderer Bedeutung wird sein, dass sie vor einem regionalen Gemeinschaftspatentgericht den Rechtsweg beschreiten können, um europaweite Verletzungen ihres europäischen Patents zu unterbinden. Ein erstinstanzliches Gericht in einem Land kann einen für den gesamten EU-Raum gültigen Beschluss erlassen, um eine Patentrechtsverletzung zu unterbinden und Schadenersatz zuzuerkennen.

Im Rahmen des neuen Systems wird ein einziges vom Europäischen Patentamt durchgeführtes Prüfungs- und Antragsverfahren ausreichen. Nach der Erteilung eines Patents wird kein separates Zulassungsverfahren in jedem europäischen Land erforderlich sein, um das Patent auch in diesen Ländern anzuerkennen. Dies steht im Gegensatz zu der Praxis des gegenwärtigen Systems mit separaten nationalen Patentanmeldungen oder einer einzelnen europäischen Patentanmeldung, die nach der Erteilung eines Patents für die einzelnen Länder die Umwandlung in separate nationale Patente vorsieht, wobei separate Patentrechtsverletzungsverfahren in jedem Land erforderlich sind, um den Patentschutz im gesamten EU-Raum durchzusetzen.

Das Patent mit einheitlicher Wirkung wird für alle teilnehmenden Länder (gegenwärtig 25 der 27 Mitgliedsstaaten, wobei Spanien und Italien nicht beteiligt sein werden, da das Hauptaugenmerk auf die Sprachen Englisch, Deutsch und Frankreich als die drei designierten Sprachen für Patentanmeldungen mit einheitlicher Wirkung gerichtet wird) Gültigkeit erlangen.

Graham Murnane betont jedoch, dass sich die Unternehmen beraten lassen sollten, bevor sie eine Patentanmeldung mit einheitlicher Wirkung anstreben, da andererseits ihr Patent auch im Rahmen eines einzigen Aufhebungsverfahrens am EuPG in der gesamten EU für nichtig erklärt werden kann. Nach Ablauf einer 7-jährigen Übergangsphase wird der EuPG auch das Forum für konventionelle Streitfälle in Zusammenhang mit europäischen Patenten sein, sodass alle zentral anerkannten europäischen Patente denselben Risiken wie im Falle eines zuvor geschilderten einzelnen Aufhebungsverfahrens unterliegen. Die Unternehmen müssen die Vor- und Nachteile nationaler Patentanmeldungen mit denjenigen einer EPA-Anmeldung vergleichen, um abschließend entscheiden zu können.

Jamie LeLiever, Head of Global Sales and Marketing bei Murgitroyd, erklärte: „Wir sind hocherfreut über die Möglichkeit, in diesem bedeutenden europäischen Markt in einem derart spannenden Moment der Schaffung des EU-Patents expandieren zu können und uns im Zentrum des neuen EU-Patentverfahrens platzieren zu können. Unsere erweiterte deutsche Dependance wird uns in die Lage versetzen, unsere gegenwärtigen Kunden besser bedienen und unsere Serviceleistungen wichtigen neuen Kunden in Deutschland anbieten zu können. Dies gilt insbesondere für unseren preisgekröntes IP Portal Service, der in den Vereinigten Staaten mit großem Erfolg bereitgestellt wird.”

Jamie LeLiever wird der Münchner Einweihungsfeier von Murgitroyd am 31. Januar gemeinsam mit anderen wichtigen Mitarbeitern des Münchner Büros und anderer internationaler Niederlassungen beiwohnen und all jene ermutigen, die daran interessiert sind, mehr über die bevorstehende gemeinsame Zeit mit dem Team zu erfahren. Einzelheiten über die Einweihungsfeier finden Sie auf der Website von Murgitroyd (murgitroyd.com).

Hinweis an Redakteure

Medienvertreter, die an der Erstellung von Sonderbeiträgen über das neue EU-Patent oder über die Expansion von Murgitroyd in Deutschland interessiert sind, werden gebeten, sich an Fiona McKenzie, Marketing Manager (Tel.: 0141 307 8400) zu wenden. Sie wird Briefings/Interviews mit Graham Murnane und seinen Kollegen arrangieren.

Journalisten sind ebenfalls willkommen, um an der Einweihungsfeier am 31. Januar teilzunehmen – Anmeldungen können bei Fiona McKenzie erfolgen.

Weitere Informationen:

Über Murgitroyd: www.murgitroyd.com

Über das EU-Patent: www.eupatent.com

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Marketing Manager
Tel.: 0141 307 8400

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