Vergleichsverwalter Angeion Group gibt Vergleichsvorschlag bei der Sammelklage zu US-Dollar-LIBOR-basierten Instrumenten bekannt

Wenn Sie zwischen August 2007 und Mai 2010 Inhaber eines US-Dollar-LIBOR-basierten Instruments waren, kann sich ein Sammelklagevergleich in einer Gesamthöhe von 90 Millionen US-Dollar auf Ihre gesetzlichen Rechte auswirken.

Diese Mitteilung wurde von einem Bundesgericht genehmigt. Es handelt sich nicht um Mandantenwerbung seitens eines Anwalts.

NEW YORK--()--Es gibt Klagen, die Einzelpersonen und Institutionen betreffen, welche außerbörslich gehandelte derivative und nicht derivative Finanzinstrumente direkt mit 17 Banken abgeschlossen haben und an den US-Dollar-LIBOR gebundene Zahlungen erhalten haben. Es wurde ein Vergleich in einer Gesamthöhe von 90 Millionen US-Dollar mit MUFG Bank, Ltd., The Norinchukin Bank und Société Générale erzielt. Zuvor wurden Vergleiche in einer Gesamthöhe von 590 Millionen US-Dollar mit Barclays, Citibank, Deutsche Bank und HSBC erzielt, wodurch sich der Gesamtvergleichsbetrag auf 680 Millionen US-Dollar beläuft. Zu den verbleibenden sich nicht vergleichenden Beklagten zählen Bank of America, Credit Suisse, HBOS, JPMorgan Chase, Lloyds, Rabobank, Royal Bank of Canada, Royal Bank of Scotland, UBS und Portigon. Im Rechtsstreit wird behauptet, dass die Banken während der Finanzkrise den US-Dollar-LIBOR-Satz manipuliert haben, indem sie den Satz künstlich zu ihrem eigenen Gewinn gesenkt haben, was dazu geführt hat, dass Mitglieder der Sammelklägergruppe niedrigere Zinszahlungen für ihre US-Dollar-LIBOR-basierten Instrumente von den Banken erhielten, als sie hätten erhalten sollen. Die Kläger machen Ansprüche wegen Kartellrechtsverstoßes, Vertragsverletzung und ungerechtfertigter Bereicherung geltend. MUFG Bank, Norinchukin und Société Générale weisen alle Behauptungen in Bezug auf Fehlverhalten zurück.

Was ist in dem Vergleich vorgesehen?
Im Rahmen des Vergleichs wird ein Vergleichsfonds in einer Gesamthöhe von 90 Millionen US-Dollar geschaffen, die dazu verwendet werden, anspruchsberechtigte Mitglieder der Sammelklägergruppe, die gültige Ansprüche einreichen, Anwaltshonorare, die nicht über ein Drittel des Bruttobetrags des Vergleichs hinausgehen dürfen, Aufwendungen, die nicht über 5,5 Millionen US-Dollar hinausgehen dürfen, sowie Leistungsvergütungszahlungen an die Vertreter der Sammelklägergruppe, die nicht über 100.000 US-Dollar pro Vertreter hinausgehen dürfen, zu bezahlen. Darüber hinaus bieten MUFG Bank, Norinchukin und Société Générale den Klägern bestimmte Kooperationsleistungen bei ihrem laufenden Rechtsstreit gegen die sich nicht vergleichenden Beklagten.

Habe ich Anspruch auf eine Zahlung aus dem Vergleich?
Sie sind von dem Vergleich umfasst, wenn Sie (als natürliche oder juristische Person) direkt bestimmte US-Dollar-LIBOR-basierte Instrumente von Bank of America, Bank of Tokyo-Mitsubishi, Barclays, Citibank, Credit Suisse, Deutsche Bank, HBOS, HSBC, JPMorgan Chase, Lloyds, Norinchukin, Rabobank, Royal Bank of Canada, Royal Bank of Scotland, Société Générale, UBS und Portigon (oder ihren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen) in den USA gekauft haben und zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen August 2007 und Mai 2010 Inhaber dieser Instrumente waren. Die vom Vergleich der Sammelklägergruppe betroffenen Instrumente umfassen bestimmte Zinsswaps, Forward Rate Agreements, Asset Swaps, Collateralized Debt Obligations, Kreditausfall-Swaps, Inflationsswaps, Total Return Swaps, Optionen sowie Anleihen/Floaters.

Wie erhalte ich eine Zahlung aus dem Vergleich?
Sie können einen Anspruchsnachweis online oder per E-Mail einreichen. Anspruchsnachweise müssen bis zum 15. Dezember 2023 eingereicht werden. Die Einreichung eines Anspruchsnachweises ist nicht erforderlich, um eine Zahlung aus dem Vergleich zu erhalten, wenn Sie zuvor einen gültigen Anspruchsnachweis bei den vorherigen Vergleichen eingereicht haben und nicht beabsichtigen, Ihren Anspruchsnachweis zu ändern oder zu ergänzen. Sie haben Anspruch auf eine Zahlung, wenn Sie eine qualifizierende Transaktion mit einer beliebigen der folgenden Banken durchgeführt haben: Bank of America, Bank of Tokyo-Mitsubishi, Barclays, Citibank, Credit Suisse, Deutsche Bank, HBOS, HSBC, JPMorgan Chase, Lloyds, Norinchukin, Rabobank, Royal Bank of Canada, Royal Bank of Scotland, Société Générale, UBS oder Portigon (oder ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen). Es ist nicht erforderlich, dass Sie speziell eine Transaktion mit MUFG Bank, Norinchukin oder Société Générale durchgeführt haben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, wie viel Geld jedes Mitglied der Sammelklägergruppe, das einen gültigen Anspruch einreicht, erhalten wird. Weitere Informationen zur Einreichung eines Anspruchsnachweises finden Sie auf der Website www.USDollarLiborSettlement.com.

Welche Rechte habe ich?
Wenn Sie Mitglied der Sammelklägergruppe des Vergleichs sind und nicht rechtzeitig einen Anspruch geltend machen, verlieren Sie Ihr Recht, Geld oder Leistungen aus dem Vergleich in Höhe von 90 Millionen US-Dollar mit MUFG Bank, Norinchukin und Société Générale zu erhalten, soweit Sie nicht einen gültigen Anspruch bei einem vorherigen Vergleich im Rahmen der OTC-Klage eingereicht haben. Wenn Sie Ihr Recht bewahren möchten, Ihre eigene Klage gegen MUFG Bank, Norinchukin oder Société Générale anzustrengen, müssen Sie bis zum 29. September 2023 erklären, dass Sie nicht Mitglied der Sammelklägergruppe des Vergleichs sein wollen. Wenn Sie in der Sammelklägergruppe des Vergleichs verbleiben, können Sie bis zum 29. September 2023 Widerspruch gegen den Vergleich einlegen.

Gerichtliche Anhörung.
Das Gericht wird am 17. Oktober 2023 eine Anhörung durchführen, um zu erwägen, ob der Vergleich und der Antrag der Anwälte der Sammelklägergruppe auf Anwaltshonorare in Höhe von bis zu einem Drittel des Vergleichsfonds zuzüglich einer Erstattung von Kosten und Aufwendungen sowie Leistungsvergütungszahlungen an die Vertreter der Sammelklägergruppe genehmigt werden sollten. Sie oder Ihr eigener Anwalt können auf eigene Kosten bei der Anhörung erscheinen und sich dort äußern. Weitere Informationen zum Vergleich stehen auf der Website zum Vergleich (www.USDollarLiborSettlement.com) und in der Langfassung der Mitteilung auf der Website sowie telefonisch unter 1-888-619-8688 zur Verfügung.

Diese Mitteilung ist lediglich eine Zusammenfassung.
Weitere Informationen, einschließlich der vollständigen Fassung der Mitteilung und der Vergleichsvereinbarung, erhalten Sie auf der Website www.USDollarLiborSettlement.com, durch Übersenden einer E-Mail an info@MUFGLiborSettlement.com oder telefonisch unter 1-888-619-8688.

Contacts

Susman Godfrey LLP
Seth Ard, +1 212-471-8354
sard@susmangodfrey.com

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