Moody’s schließt Übernahme von Bureau van Dijk ab

NEW YORK--()--Die Moody’s Corporation (NYSE: MCO) teilte heute mit, dass sie die Übernahme von Bureau van Dijk, einem globalen Anbieter von Business Intelligence und Firmeninformationen, abgeschlossen hat. Mit der Übernahme stärkt Moody’s seine Position als führender Anbieter von Finanzrisikodaten und analytischen Einblicken.

Moody’s gab am 15. Mai 2017 die Vereinbarung zur Übernahme von Bureau van Dijk bekannt und meldete am 28. Juli 2017 den Erhalt der EU-rechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission für die Übernahme.

Bureau van Dijk erstellt, standardisiert und vertreibt eine der weltweit umfangreichsten Datenbanken eines Privatunternehmens mit Informationen zu mehr als 220 Millionen Firmen. Das Unternehmen unterhält Partnerschaften mit mehr als 160 unabhängigen Informationsanbietern, um eine Plattform zu schaffen, die den Kunden Zugang zu Daten für die Lösung einer breiten Palette an unternehmerischen Herausforderungen ermöglicht. Die Lösungen von Bureau van Dijk tragen den Anforderungen von Finanzinstitutionen, Gesellschaften, Anbietern professioneller Dienstleistungen und Regierungsbehörden in den Bereichen Kreditanalyse, Anlageforschung, steuerliches Risiko, Verrechnungspreisgestaltung, Einhaltung von Regeln und Richtlinien (Compliance) und externe Due-Diligence Rechnung.

Ab heute werden die Finanzergebnisse von Moody’s die Betriebstätigkeiten von Bureau van Dijk enthalten. Moody’s geht davon aus, die aktualisierten Erwartungen für das Gesamtjahr 2017, einschließlich des Einflusses der Übernahme von Bureau van Dijk, in den Ergebnissen für das dritte Quartal 2017 bekanntgeben zu können. Darüber hinaus wird Moody’s beginnend mit den Ergebnissen des dritten Quartals 2017 die Zahlen des bereinigten Konzerngewinns und des verwässerten bereinigten Ergebnisses je Aktie nach US-GAAP vorlegen. Die bereinigten Zahlen werden die übernahmebedingten Abschreibungen sowie weitere Kosten in Verbindung mit der Übernahme von Bureau van Dijk, darunter die bilanzielle Auswirkung des Erwerbs, Preisabsicherungskosten, Transaktionsgebühren und bestimmte Integrationskosten, nicht berücksichtigen. Im bereinigten Konzerngewinn und verwässerten bereinigten Ergebnis je Aktie wird zudem der bereits gemeldete Gewinn aus der strategischen Neuausrichtung und Erweiterung von China Cheng Xin International Credit Rating Co. Ltd. (CCXI), ein chinesisches Unternehmen von Moody's, nicht berücksichtigt.

ÜBER MOODY'S CORPORATION

Moody’s hat auf den Kapitalmärkten weltweit eine wichtige Position inne. Das Unternehmen bietet Bonitätsbewertungen, Untersuchungen, Tools und Analysen, die zur Transparenz und Integration der Finanzmärkte beitragen. Die Moody‘s Corporation (NYSE: MCO) ist die Muttergesellschaft von Moody‘s Investors Service, einem Anbieter von Bonitätsbewertungen, Recherchen zu Schuldverschreibungen und anderen Wertpapieren, und von Moody‘s Analytics, einem Anbieter von zukunftsweisender Software, Beratungsdienstleistungen sowie Recherchen für Kredit- und Wirtschaftsanalysen und Finanzrisikomanagement. Der Konzern, der im Jahr 2016 einen Umsatzerlös in Höhe von 3,6 Mrd. US-Dollar erwirtschaftete, beschäftigt ca. 11.500 Mitarbeiter weltweit und unterhält Geschäftsstellen in 41 Ländern. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.moodys.com.

„Safe Harbor“-Erklärung im Sinne des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995

Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen sind zukunftsbezogene Aussagen und beruhen auf zukünftigen Erwartungen, Plänen und Aussichten für das Geschäft und die Tätigkeiten von Moody‘s, die mit einer Reihe von Risiken und Unwägbarkeiten behaftet sind. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung gelten zum Datum der Veröffentlichung und Moody‘s übernimmt keinerlei Verpflichtung zur laufenden Ergänzung, Aktualisierung oder Überarbeitung dieser Aussagen, sei es aufgrund späterer Entwicklungen, geänderter Erwartungen oder aus sonstigen Gründen. In Verbindung mit den Safe-Harbor-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 benennt Moody‘s bestimmte Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse möglicherweise erheblich von den in diesen zukunftsbezogenen Aussagen angegebenen Resultaten abweichen. Diese Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten umfassen unter anderem weltweite Turbulenzen auf den Kreditmärkten oder einen Konjunkturrückgang, die sich auf die Menge der an US-amerikanischen und/oder internationalen Kapitalmärkten ausgegebenen Schuldtitel und anderer Wertpapiere auswirken könnten, andere Sachverhalte mit möglichen Auswirkungen auf die Menge der an US-amerikanischen und/oder globalen Kapitalmärkten ausgegebenen Schuldtiteln und anderen Wertpapieren, darunter Regulierung, Bedenken bezüglich der Kreditqualität, Zinsänderungen und sonstige Volatilität an den Finanzmärkten, beispielsweise bedingt durch das Ergebnis des britischen Referendums zugunsten des Austritts aus der EU, das Niveau der Fusionen und Übernahmen in den USA und im Ausland, die ungewisse Auswirkung und etwaige Konsequenzen von Maßnahmen der US-amerikanischen Regierung und ausländischer Regierungen auf die globalen Kreditmärkte, den internationalen Handel und die globale Wirtschaftspolitik, Bedenken von Marktakteuren, die unsere Glaubwürdigkeit beeinträchtigen oder die Wahrnehmung der Integrität oder Nützlichkeit unabhängiger Agenturbewertungen an den Märkten auf andere Weise beeinflussen, die Einführung konkurrierender Produkte oder Technologien durch andere Unternehmen, Preisdruck durch Konkurrenten und/oder Kunden, der Erfolg neu entwickelter Produkte oder einer globalen Expansion, die Auswirkungen regulatorischer Maßnahmen als NRSRO, die mögliche Einführung neuer US-amerikanischer, bundesstaatlicher oder lokaler Gesetze und Regulierungen, einschließlich Bestimmungen des Financial Reform Act in den USA sowie erwarteter Regulierungen auf der Grundlage dieses Gesetzes, die Möglichkeit von verschärftem Wettbewerb und Regulierungsauflagen in der EU und weiteren ausländischen Rechtsgebieten, Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit unseren Bonitätsbewertungen sowie andere Rechtsstreitigkeiten, staatliche oder aufsichtsrechtliche Verfahren, Untersuchungen und Ermittlungen, die von Zeit zu Zeit gegen das Unternehmen angestrengt werden könnten, Bestimmungen im Financial Reform Act zur Änderung der Klagebeantwortungsnormen und EU-Verordnungen zur Änderung der für Rating-Agenturen geltenden Haftpflichtbestimmungen mit negativen Konsequenzen für derartige Agenturen, EU-Verordnungen, die zusätzliche Verfahrensvorschriften und materielle Anforderungen für die Preisgestaltung von Dienstleistungen einführen, die mögliche Abwanderung wichtiger Mitarbeiter, Fehler oder Funktionsstörungen in unserem Geschäftsbetrieb und unserer Infrastruktur, mögliche Anfälligkeiten gegenüber Cyberbedrohungen oder andere IT-Sicherheitsfragen, das Ergebnis von Prüfungen der globalen Steuerplanungsinitiativen des Unternehmens durch kontrollbefugte Steuerbehörden, potenzielle straf- oder zivilrechtliche Maßnahmen, falls das Unternehmen ausländische und US-amerikanische Gesetze und Bestimmungen nicht einhält, die in den Rechtsgebieten anwendbar sind, wo das Unternehmen tätig ist, einschließlich Sanktionsgesetze, Anti-Korruptionsgesetze und lokale Gesetze, die korrupte Zahlungen an Regierungsbeamte untersagen, die Auswirkungen von Fusionen, Übernahmen oder anderen Geschäftszusammenlegungen und die Fähigkeit des Unternehmens, übernommene Unternehmen erfolgreich zu integrieren, Währungs- und Devisenschwankungen, das künftige Cashflow-Niveau, die Höhe von Kapitalinvestitionen sowie ein Rückgang der Nachfrage von Finanzinstituten nach Hilfsmitteln für das Kreditrisikomanagement. Andere Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit unserer Übernahme von Bureau van Dijk können dazu führen, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse möglicherweise maßgeblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Ergebnissen abweichen. Hierzu zählen Risiken im Zusammenhang mit der Integration des Geschäftsbetriebs, der Produkte und Mitarbeiter von Bureau van Dijk in den Betrieb von Moody’s und die Möglichkeit, dass antizipierte Synergien und andere Vorteile der Übernahme nicht in dem geplanten Maße oder innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens verwirklicht werden können, Risiken, dass die Übernahme negative Auswirkungen auf das Geschäft von Bureau van Dijk oder seine Erfolgsaussichten haben könnte, und zwar unter anderem auf die Beziehungen zu Anbietern, Auftragnehmern oder Kunden; Ansprüche, die von Zeit zu Zeit von Anbietern, Auftragnehmern oder Kunden geltend gemacht werden, Veränderungen auf den europäischen oder globalen Marktplätzen, die negative Auswirkungen auf das Geschäft von Bureau van Dijk haben können, sowie andere Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Transaktion, wie sie unter der Überschrift “‘Safe Harbor’ Statement under the Private Securities Litigation Reform Act of 1995” in dem am 15. Mai 2017 eingereichten Bericht von Moody’s auf Formblatt 8-K dargelegt wurden, und die mit Hinweischarakter hier aufgeführt sind. Diese Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten sowie sonstige Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von Moody's maßgeblich von den Betrachtungen, ausdrücklichen oder impliziten Darstellungen, Prognosen oder Erwartungen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, werden unter „Risk Factors“ (Risikofaktoren) in Teil I, Punkt 1A des Jahresberichts des Unternehmens auf Formblatt 10-K für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr und in anderen Unterlagen, die in regelmäßigen Abständen bei der SEC eingereicht werden, oder zugehörigen Dokumenten ausführlicher erläutert. Aktionäre und Anleger werden darauf hingewiesen, dass das Eintreten dieser Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse maßgeblich von den Betrachtungen, ausdrücklichen oder impliziten Darstellungen, Prognosen oder Erwartungen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, was sich maßgeblich und negativ auf das Geschäft, die Betriebsergebnisse und Finanzlage des Unternehmens auswirken könnte. Von Zeit zu Zeit treten gegebenenfalls auch neue Faktoren zutage und das Unternehmen ist nicht in der Lage, neue Faktoren vorherzusehen bzw. die potenziellen Auswirkungen jeglicher neuer Faktoren zu beurteilen.

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Salli Schwartz
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