LUXEMBURG--(BUSINESS WIRE)--Sisvel hat folgende Erklärung zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf über FRAND abgegeben:
„Am 13. Januar 2016 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einen ersten Beschluss zu seiner Auslegung des EuGH-Urteils zu FRAND (Huawei vs. ZTE, 16. Juli 2015, C-170/13) verkündet. Es hat festgestellt, dass das betreffende Gericht im Fall der Geltendmachung standardessenzieller Patente zunächst prüfen müsse, ob das erste Lizenzangebot des Patentinhabers den FRAND-Bedingungen entspricht, bevor eine FRAND-Verteidigung auf Grundlage einer unzureichenden Reaktion durch den Verletzer abgewiesen werden könne.
SISVEL hat erfolgreich zwei Patente aus seinem Wireless Patent Portfolio gegenüber Haier Deutschland GmbH und Haier Europe Trading SRL („Haier“) geltend gemacht. Beide Unternehmen gehören zur chinesischen Qingdao Haier Group.
Das Landgericht Düsseldorf hatte Haier verurteilt, den Verkauf von UMTS- und GPRS-Mobilfunkgeräten zu unterlassen, Rechnung zu legen und Schadenersatz für vergangene Verletzungen zu zahlen (Verfahren 4a O 93/14 und 4a O 144/14, siehe unsere Pressemitteilung).
Das Landgericht Düsseldorf bestätigte die Verletzung der Patente von SISVEL und wies die von Haier vorgebrachte FRAND-Verteidigung ab. Da Haier nicht rechtzeitig auf das Lizenzangebot von Sisvel reagiert hatte, entschied das Gericht, dass Haier die vom EuGH festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt hat.
In diesem Fall könne man dem Gericht zufolge auf die Analyse der Einzelheiten des Lizenzangebots des Patentinhabers und der Einhaltung der entsprechenden FRAND-Bedingungen verzichten. Haier hat Berufung gegen die Entscheidungen eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun in zwei Entscheidungen, die Vollstreckung der erstinstanzlichen Urteile betreffend, bestätigt, dass prima facie das Landgericht die Verletzung und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit der Gültigkeit der SISVEL-Patente zutreffend festgestellt habe. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte, dass SISVEL berechtigt ist, diese Urteile in Bezug auf die Ansprüche zur Rechnungslegung und Schadenersatz für vergangene Verletzungen vollstrecken zu lassen.
Es hat die Vollstreckung in Anbetracht der Unterlassungsansprüche jedoch ausgesetzt. Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass im Fall einer FRAND-Verteidigung das zuständige Gericht immer explizit prüfen müsse, ob das Lizenzangebot des Patentinhabers den FRAND-Bedingungen entspricht. Nur in diesem Fall müsse festgestellt werden, ob der Verletzer rechtzeitig auf das Lizenzangebot reagiert habe und die weiteren vom EuGH festgelegten Voraussetzungen erfüllt habe.“
Daniele Frezzato, Program Manager des Wireless Portfolio von SISVEL, kommentierte: „Wir begrüßen die Klarstellung durch das Oberlandesgericht im Hinblick auf seine Auslegung der EuGH-Entscheidung. Wir sind davon überzeugt, dass das Gericht bestätigen wird, dass unsere Lizenzangebote auf fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen basieren. SISVEL verfolgt das Ziel, das Wachstum der Technologiebranche durch das Angebot eines einzigartigen Portfolios an Patenten für die mobile Telekommunikation zu fördern.“
Über Sisvel
Seit der Gründung von Sisvel S.p.A. im Jahr 1982
in Italien hat sich die Sisvel Group zu einem weltweit führenden
Unternehmen für die Verwaltung von geistigem Eigentum und die
Wertmaximierung von Patentrechten entwickelt. Die Sisvel Group ist mit
Blick auf Umfang und Reichweite ein Anbieter von Weltformat. Sie hat
Tochtergesellschaften in Italien (Sisvel SpA und Sisvel Technology in
None in der Provinz Turin), den USA (Sisvel US und Audio MPEG im
Großraum Washington, D.C.), China (Sisvel Hong Kong), Japan (Sisvel
Japan in Tokio), Deutschland (Sisvel Germany in Stuttgart), Luxemburg
(Sisvel International) und in Großbritannien (Sisvel UK in London) und
beschäftigt weltweit über einhundert Fachkräfte in den Bereichen
Technik, Recht und Lizenzierung. Sisvel verwaltet seit langem
erfolgreich Patentportfolios. Dazu zählen Patente für die
Audio-Kompressions-Standards MP3 und MPEG Audio sowie verbreitete
Technologien wie OSD (On Screen Display), ATSS (Automatic Tuning &
Sorting System) und WSS (Wide Screen Signaling – zum automatischen
Umschalten zwischen TV-Bildformaten). Sisvel betreibt derzeit
Patentpools und gemeinsame Lizenzprogramme für die DVB-T, DVB-T2,
LTE/LTE-A und Wi-Fi Standards, in Kombination mit dem Sisvel Wireless
Lizenzprogramm. Auch ist es dabei, ein neues Lizenzprogramm für DVB-C2
zu erstellen.
Weitere Informationen sind verfügbar unter: www.sisvel.com
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