Finnische Musikergewerkschaft: Streit über Internet-Musikrechte wird vor Marktgericht ausgetragen

HELSINKI--()--Zwei Söhne des verstorbenen Albert Järvinen, vor allem bekannt als Gitarrist der finnischen Rock'n'Roll-Band Hurriganes, haben Universal Music Finland vor dem Marktgericht Helsinki verklagt. Laut Vorladung lässt der ursprüngliche Plattenvertrag aus den frühen Siebzigern keine Veröffentlichung von Musikstücken über Internet-Musikdienste ohne eine spezielle Genehmigung zu. Universal wurde aufgefordert, die ersten Hurriganes-Alben aus den Internetangeboten zu entfernen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro.

Wie alle Musikverlage betrachtet sich Universal als Eigentümer der Originalaufnahmen und reklamiert für sich das Recht, die Musikstücke über verschiedene Kanäle zu vertreiben. Der Plattenvertrag präzisiert jedoch den Umfang der Rechte, die von den Musikern an das Unternehmen abgetreten wurden, und ebenso den Rahmen der möglichen Nutzungsarten. Das Unternehmen könne sich nicht einfach die Nutzungsrechte für das Internet aneignen, da diese nicht im Plattenvertrag vorgesehen sind, heißt es in der Vorladung weiter.

Ahti Vänttinen, der Präsident der finnischen Musikergewerkschaft, weist die Argumentation der Musikverlage zurück: „Es ist gemeinhin bekannt, dass die Musikverlage Werke für bestimmte Nutzungsarten lizenzieren und dabei auf die strikte Einhaltung der Lizenzierungsbedingungen pochen. Doch wenn es um die Rechte von Künstlern geht, bevorzugen sie eine großzügige Auslegung der Vertragsbedingungen. In Schweden haben die Musikergewerkschaft und einige Künstler bereits drei Musikverlage wegen Nutzungsrechten für das Internet bei alten Plattenverträgen verklagt.“

Der Rechtsanwalt der schwedischen Musikergewerkschaft, Per Herrey, hat Verständnis für die Frustration der Künstler: „Die Musikindustrie muss endlich damit aufhören, gegenüber Künstlern wie Internetpiraten aufzutreten und deren Rechte ohne angemessene Vergütung zu entwenden. Die Unternehmen sollten stattdessen über ihr kurzsichtiges Profitstreben hinauswachsen und sich den Respekt der Menschen verdienen, die Musik lieben und konsumieren.“

Benoît Machuel, Generalsekretär der International Federation of Musicians (FIM), hält Gerichtsverfahren für unausweichlich: „Die Musikindustrie hat die Klauseln alter Verträge zur Übertragung von Nutzungsrechten bisher systematisch ignoriert. Im Vertrauen darauf, dass die Musiker erneut still halten werden, sind die Unternehmen ein kalkuliertes juristisches Risiko eingegangen.

Da Spotify und andere digitale Dienste keinen ausreichenden Gewinn für den Künstler generieren, sind solche Klagen in vielen Ländern zu erwarten. Internetrechte müssen gesondert vom Künstler erworben und die Lizenzgebühren ausgehandelt werden. FIM betrachtet 50/50 als geeignete Formel für die Gewinnaufteilung zwischen Künstler und Musikverlagen im Bereich digitaler Musikangebote.“

Die Fall betrifft die Aufnahmen von Albert Järvinen aus dem Jahr 1970 für das Label Love Records. Die Rechte des Albums wurden im Rahmen von geschäftlichen Transaktionen auf Universal übertragen. Der Kampf um die Nutzungsrechte für das Internet ist vor allem eine Grundsatzfrage, da die Musikdienste den Erben von Albert Järvinen nur einige hundert Euro pro Jahr einbringen.

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Finnische Musikergewerkschaft
Ahti Vänttinen
Präsident
ahti.vanttinen@muusikkojenliitto.fi
oder
Sanni Kahilainen
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
sanni.kahilainen@muusikkojenliitto.fi

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