Louis Bacon gewinnt Verleumdungsprozess

Bahama Journal wird Entschuldigung auf Titelseite veröffentlichen und räumt ein, dass seine früheren Berichte „vollkommen unwahr“ waren.

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Permanent Injunction Consent Order & Statement in Open Court Bacon vs Jones Communications 08 Nov 2012

NASSAU, Bahamas--()--Das Bahama Journal und sein Online-Portal haben zugesagt, sich auf ihrer Titelseite bei Louis Bacon für ihre vollkommen unwahren Darstellungen über ihn zu entschuldigen, welche die Folge einer „Schmierkampagne“ waren.

Die Entschuldigung ist das Ergebnis eines Vergleichs, der diese Woche zwischen dem Bahama Journal und Bacon, dem Gründer von Moore Capital Management und der Moore Charitable Foundation, vereinbart wurde. Während einer öffentlichen Gerichtsverhandlung räume ein Anwalt von Jones Communications Limited, dem Verlag des Bahama Journals, ein, dass die Zeitung von „einer Person oder Personengruppe mit einer Agenda gegen den Kläger“ instrumentalisiert worden war.

In seiner veröffentlichten Entschuldigung erklärt das Bahama Journal:

„Wir erkennen nun, dass diese Behauptungen jeder Grundlage entbehren und nicht hätten veröffentlicht werden sollen. Wir bedauern dies und bitten Herrn Louis Bacon und seine Familie um Entschuldigung für jegliche Unannehmlichkeit oder Sorgen, die ihnen dadurch bereitet wurden.“

Ein Anwalt des Bahama Journals erklärte außerdem während der öffentlichen Gerichtsverhandlung:

„Der Beklagte akzeptiert, dass die den Kläger betreffenden Unterstellungen unwahr waren und dass das Bahama Journal als ein Instrument für eine Schmierkampagne gegen den Kläger benutzt wurde.“

Der Vergleichsantrag beinhaltete auch von den Anwälten von Louis Bacon und Jones Communications verlesene Erklärungen und wurde vom obersten Gerichtshof der Bahamas anerkannt.

Die Entschuldigung erfolgte, nachdem in London ansässige Anwälte im Auftrag von Bacon einen Widerruf der im Mai veröffentlichten Artikel sowie eine diesbezügliche Entschuldigung anstrengten. Diese Artikel enthalten eine Serie unverschämter Falschbehauptungen, darunter Unterstellungen, dass Bacon an Drogenschmuggel, der Korruption öffentlicher Amtsträger und der Vertuschung eines Mordfalls beteiligt gewesen sein sollte.

Aus den Gerichtsunterlagen geht hervor, dass Wendell Jones, der Herausgeber des Bahama Journals, einwilligte, Berichte eines freiberuflichen Journalisten zu drucken, der sich der Publikation als unbezahlter Kolumnist angeboten hatte.

Eine Kopie der in öffentlicher Sitzung vorgebrachten Erklärung befindet sich im Anhang.

Fotos/Multimedia-Galerie verfügbar unter: http://www.businesswire.com/cgi-bin/mmg.cgi?eid=50473341&lang=de

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