Brigade-M3 European Acquisition Corp. meldet erfolgreiche Aufnahme von 250 Mio. US-Dollar durch Privatplatzierung von Einheiten

AMSTERDAM--()--NICHT ZUR HERAUSGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG, GANZ ODER TEILWEISE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN, KAIMANINSELN, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER EINER SONSTIGEN GERICHTSBARKEIT, IN DER EINE SOLCHE HERAUSGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG GEGEN DIE GESETZE DIESER GERICHTSBARKEIT VERSTOSSEN WÜRDE ODER EINE REGISTRIERUNG ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE. DIESE ANKÜNDIGUNG ENTHÄLT KEIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN UND STELLT WEDER EINE AUFFORDERUNG NOCH EIN ANGEBOT AN DIE ÖFFENTLICHKEIT ODER ANTRAG ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DAR.

Diese Mitteilung ist eine Veröffentlichung im Sinne der EU-Verordnung 2017/ 1129 (die „Prospektverordnung“, einschließlich ihrer Änderungen) und stellt weder einen Prospekt noch ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in einer Gerichtsbarkeit dar. Weder diese Mitteilung noch in ihr enthaltenen Informationen dürfen als Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in irgendeiner Gerichtsbarkeit herangezogen werden oder im Rahmen eines solchen Angebots oder einer solchen Verpflichtung genutzt werden. Investoren sollten die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf der Grundlage der Informationen des Prospekts (einschließlich der darin aufgeführten Risikofaktoren) kaufen oder zeichnen, der vom Unternehmen im Zusammenhang mit der Zulassung der Stammaktien und Optionsscheine zum Handel an der Euronext Amsterdam veröffentlicht wird (der „Prospekt). Exemplare des Prospekts sind am eingetragenen Sitz des Unternehmens sowie auf dessen Website unter https://www.BrigadeM3EAC.com erhältlich. Dabei gelten bestimmte Zugangsbeschränkungen.

Brigade-M3 European Acquisition Corp. (das „Unternehmen“), eine zweckgebundene Akquisitionsgesellschaft, die von Brigade SPAC Sponsor II LLC (die „Sponsor-Organisation“) gesponsert wird und eine strategische Partnerschaft mit M3 Euro SPAC Sponsor I, LP („M3“) unterhält, hat heute die erfolgreiche Aufnahme von 250 Millionen USD ohne Optionseinheiten (wie unten definiert), die in Verbindung mit der Mehrzuteilungsoption (wie unten definiert) über eine Privatplatzierung verkauft wurden. Die Mittel werden für die Ausführung eines Aktientauschs, eines Erwerbs von Vermögenswerten, eines Kaufs von Aktien, einer Umstrukturierung oder eines ähnlichen Unternehmenszusammenschlusses (ein „Unternehmenszusammenschluss“) mit einem aktiven Unternehmen verwendet, das umfangreiche Geschäftsaktivitäten in Europa unterhält und von einem strukturellen Wandel infolge der COVID-19-Pandemie profitiert hat oder von einer vorübergehenden Verlagerung aufgrund der COVID-19-Pandemie beeinträchtigt wurde.

Das Unternehmen hat nun eine Frist von 18 Monaten, die am 14. Dezember 2021 beginnt (das „Abrechnungsdatum“), um einen Unternehmenszusammenschluss zu vollziehen (die „Frist für den Unternehmenszusammenschluss“). Bis zum Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses wird das Unternehmen keine Transaktionen verfolgen, die nicht mit der Auswahl, der Strukturierung und dem Vollzug des Unternehmenszusammenschlusses verbunden sind.

EINZELHEITEN DES ANGEBOTS

Das Unternehmen hat die Privatplatzierung von Einheiten (die „Einheiten“) abgeschlossen, die jeweils eine Stammaktie (eine „Stammaktie“) und die Hälfte (1/2) eines Optionsscheins (ein „Optionsschein“) umfassen. Aufgelegt wurde die Privatplatzierung am 8. Dezember 2021 (das „Angebot“). Das Angebot besteht aus einer Privatplatzierung von 25.000.000 Stückaktien (bzw. bis zu 25.500.000 Einheiten bei vollständiger Ausübung der Mehrzuteilungsoption) zu einem Preis von 10,00 USD je Einheit (der „Angebotspreis“), bei einem Erlös von 250.000.000 USD (bzw. bis zu 255.000.000 USD bei vollständiger Ausübung der Mehrzuteilungsoption).

Hier das endgültige Angebot im Detail:

Gesamtzahl der Einheiten des Angebots

 

25.000.000

Gesamtzahl der Mehrzuteilungseinheiten

 

Bis zu 500.000

Gesamtzahl der Sponsor-Aktien

 

6.375.000 bei vollständiger Ausübung der Mehrzuteilungsoption

Gesamtzahl der Sponsor-Optionsscheine

 

10.950.000 bei vollständiger Ausübung der Mehrzuteilungsoption

Erlöse des Angebots

 

250.000.000 USD (bzw. 255.000.000 USD bei vollständiger Ausübung der Mehrzuteilungsoption)

Der Handel mit den Einheiten auf „As-if-and-when-issued/delivered“-Basis an der Euronext Amsterdam wird voraussichtlich am 10. Dezember 2021 um 9.00 Uhr MEZ (das „Datum der Erstnotierung“) unter der ISIN KYG137071158 und dem Tickersymbol BACEU gestartet. Die Zahlung und Lieferung der Einheiten wird voraussichtlich am 14. Dezember 2021 erfolgen.

Die Stammaktien und Optionsscheine können ab dem 37. Kalendertag nach dem Datum der Erstnotierung (oder, falls dieser Tag kein Handelstag ist, ab dem folgenden Handelstag) unter ISIN KYG137071075 und dem Tickersymbol BACE für die Stammaktien und unter ISIN KYG137071232 und dem Tickersymbol BACEW für die Optionsscheine separat an der Euronext Amsterdam gehandelt werden.

Das Unternehmen hat Cantor-Aurel, einem Geschäftsbereich von Aurel BGC SAS („Cantor-Aurel“), in seiner Eigenschaft als Stabilisierungsmanager, oder einem von ihm Beauftragten (der „Stabilisierungsmanager“) eine Option (die „Mehrzuteilungsoption“) eingeräumt, die innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum der Erstnotierung (oder, falls dieses Datum kein Handelstag ist, dem vorausgehenden Handelstag) ausgeübt werden kann, der zufolge der Stabilisierungsmanager vom Unternehmen verlangen kann, bis zu 500.000 Einheiten (die „Mehrzuteilungseinheiten“) zum Angebotspreis zu liefern, die einem Anteil von bis zu 2 % an der Gesamtzahl der im Rahmen des Angebots verkauften Einheiten (ohne Mehrzuteilungseinheiten) entsprechen, um etwaige Mehrzuteilungen im Zusammenhang mit dem Angebot zu decken oder etwaige Stabilisierungstransaktionen zu erleichtern.

In Verbindung mit dem Angebot kann der Stabilisierungsmanager im Rahmen des geltenden Rechts eine Mehrzuteilung von Einheiten vornehmen oder sonstige Stabilisierungstransaktionen ausführen, um einen höheren Marktpreis der Einheiten zu ermöglichen, als sonst im freien Handel erreicht werden könnte. Solche Transaktionen können an jedem Wertpapiermarkt, im außerbörslichen Wertpapierhandel, an jeder Wertpapierbörse (einschließlich Euronext Amsterdam) oder anderweitig stattfinden und jederzeit innerhalb des Zeitraums von 30 Kalendertagen ab 10. Dezember 2021 (das „Datum der Erstnotierung“) ausgeführt werden. Der Stabilisierungsmanager oder ein von ihm Beauftragter ist jedoch nicht dazu verpflichtet, stabilisierende Transaktionen auszuführen, und es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass stabilisierende Transaktionen ausgeführt werden. Eine stabilisierende Transaktion kann, sofern sie begonnen wurde, jederzeit ohne vorherige Ankündigung abgebrochen werden und muss spätestens 30 Kalendertage nach dem Datum der Erstnotierung beendet werden. Unter keinen Umständen werden Maßnahmen eingeleitet, um den Marktpreis der Einheiten oberhalb des Angebotspreises zu stabilisieren. Sofern nicht gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verlangt, beabsichtigt weder der Stabilisierungsmanager noch ein von ihm Beauftragter, den Umfang von Mehrzuteilungen und/oder Stabilisierungstransaktionen im Zusammenhang mit dem Angebot offenzulegen. Im Zuge der stabilisierenden Transaktionen kann der Stabilisierungsmanager eine Mehrzuteilung von Einheiten bis zu einem Anteil von 2 % an der Gesamtzahl der im Rahmen des Angebots verkauften Einheiten (ohne Mehrzuteilungseinheiten) oder bis zu 500.000 Einheiten vornehmen, sofern die maximale Anzahl von Einheiten im Rahmen des Angebots angeboten und verkauft wird.

Eine Investition in das Unternehmen ist mit bestimmten Risiken verbunden. Eine Beschreibung dieser Risiken, einschließlich der Risiken in Bezug auf das Unternehmen sowie auf das Angebot, die Stammaktien und die Optionsscheine, ist im Prospekt enthalten. Diese Mitteilung dient auch als Preisfeststellungserklärung im Zusammenhang mit dem Angebot gemäß Artikel 17(2) der Verordnung (EU) 2017/112 (die Prospektverordnung).

Cantor-Aurel, ein Geschäftsbereich von Aurel BGC SAS, und Cantor Fitzgerald Europe werden als gemeinsame globale Koordinatoren auftreten. Cantor-Aurel wird als Sole Bookrunner fungieren.

ERKLÄRUNG ZUM HERKUNFTSMITGLIEDSTAAT

Gemäß Artikel 5:25a(2) des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes sind alle börsennotierten Unternehmen dazu verpflichtet, ihren „Herkunftsmitgliedstaat“ für Regulierungszwecke in Verbindung mit ihren Offenlegungspflichten nach der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und in Ergänzung der Richtlinie 2001/34/EG (EU-Transparenzrichtlinie) offenzulegen.

Die Brigade-M3 European Acquisition Corp. gibt hiermit bekannt, dass ihr Herkunftsmitgliedstaat die Niederlande sind. Diese Information ist außerdem auf www.BrigadeM3EAC.com und im Prospekt verfügbar.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Diese Mitteilung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe oder Veröffentlichung in den USA, Australien, Kanada, Japan, den Kaimaninseln oder Südafrika oder in einer anderen Gerichtsbarkeit bestimmt, in der eine solche Weitergabe oder Veröffentlichung gesetzeswidrig wäre oder eine Registrierung oder andere Maßnahmen erfordern würde. Diese Mitteilung enthält kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren und stellt weder eine Aufforderung noch ein Angebot an die Öffentlichkeit oder einen Antrag zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

Die Herausgabe, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Mitteilung kann in bestimmten Gerichtsbarkeiten gesetzlichen Einschränkungen unterliegen. Daher sollten sich Personen in den Gerichtsbarkeiten, in denen sie herausgegeben, veröffentlicht oder verteilt wird, über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Das Unternehmen hat keine Schritte unternommen, die ein Angebot von Wertpapieren oder den Besitz oder die Verbreitung dieser Mitteilung oder anderer Angebots- oder Werbematerialien im Zusammenhang mit solchen Wertpapieren in einer Gerichtsbarkeit, in der entsprechende Schritte erforderlich sind, erlauben würden.

Diese Mitteilung ist nicht Teil eines Verkaufsangebots oder einer Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA und sollte nicht als solches betrachtet werden. Die Wertpapiere, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act in seiner aktuellen Fassung registriert und dürfen in den USA weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung oder eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen im Sinne des U.S. Securities Acts vor und sie werden in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der USA angeboten. Das Unternehmen verfolgt nicht die Absicht, das Angebot oder Teile des Angebots in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA vorzunehmen. Jedes öffentliche Verkaufsangebot von Wertpapieren in den USA wird über einen Prospekt unterbreitet, der beim Unternehmen erhältlich ist und detaillierte Informationen über das Unternehmen und seine Geschäftsführung sowie Bilanzberichte enthält.

Im EWR ist diese Mitteilung ausschließlich an Personen gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (EU 2017/1129) in ihrer aktuellen Fassung sind.

In Großbritannien ist diese Mitteilung im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (EU) Nr. 2017/1129, die Kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 (der „EUWA“) (die „GB-Prospektverordnung“) in der jeweils geltenden Fassung Teil des nationalen Rechts Großbritanniens ist, ausschließlich an „qualifizierte Anleger“ gerichtet, die außerdem (i) Personen sind, die über berufliche Erfahrung mit Investitionen verfügen und die Kriterien für „Investment Professionals“ laut Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die „Order“) erfüllen; (ii) juristische Personen mit hohem Eigenkapital, nicht eingetragene Vereinigungen und Personengesellschaften sowie Treuhänder von Trusts mit hohem Eigenkapital nach Artikel 49(2) der Order sind; oder (iii) Personen sind, an die solche Informationen auf andere Weise rechtmäßig weitergegeben werden können (zusammen „relevante Personen“). Personen in Großbritannien, die keine relevanten Personen sind, dürfen den Inhalt dieser Mitteilung weder als Grundlage für Handlungen oder als verlässliche Informationen behandeln. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, die sich auf diese Mitteilung bezieht, ist ausschließlich in Großbritannien für relevante Personen verfügbar und wird nur mit relevanten Personen ausgeführt.

Diese Mitteilung stellt keinen Prospekt dar. Ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren im Rahmen des Angebots erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Angaben im Prospekt, der in den Niederlanden in Verbindung mit der Zulassung der Stammaktien und Optionsscheine zur Notierung und zum Handel an der Euronext Amsterdam („Zulassung“) allgemein zugänglich gemacht wird, und jeder Anleger sollte seine Investitionsentscheidung auf dieser Grundlage treffen. Exemplare des Prospekts sind auf der Website des Unternehmens erhältlich.

Die in dieser Mitteilung enthaltenden Informationen können zukunftsgerichtete Aussagen darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und in vielen Fällen anhand von Wörtern wie „glauben“, „erwarten“, „vermuten“, „anstreben“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „planen“, „prognostizieren“, „projizieren“, „werden“, „können“, „fortsetzen“, „sollten“ und ähnlichen Ausdrücken erkennbar sind. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung beruhen auf Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren Annahmen basieren, z. B. dass keine Änderungen der bestehenden politischen, rechtlichen, fiskalischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder der geltenden Gesetze, Vorschriften oder Regeln (z. B. Rechnungslegungsgrundsätze, Rechnungslegungsbehandlungen und Steuerrichtlinien) eintreten, die einzeln oder insgesamt die Betriebsergebnisse des Unternehmens oder dessen Fähigkeit, seine Geschäfte zu betreiben, beeinträchtigen können, sowie dass das Unternehmen nicht Partei in einem Rechts- oder Verwaltungsverfahren wird, das signifikante Auswirkungen auf das Unternehmen haben könnte. Obwohl das Unternehmen der Überzeugung ist, dass diese Annahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt angemessen sind, unterliegen sie naturgemäß erheblichen bekannten und unbekannten Risiken, Unwägbarkeiten, Eventualitäten und anderen Faktoren, die schwer oder gar nicht vorhersehbar sind und außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen. Solche Risiken, Unwägbarkeiten, Eventualitäten und anderen Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse wesentlich von den Erwartungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen dieser Mitteilung explizit oder implizit enthalten sind. Darüber hinaus bieten die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, Meinungen, Ziele und zukunftsgerichteten Aussagen keine Gewährleistung für eine zukünftige finanzielle Performance, und die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen dieser Mitteilung explizit oder implizit enthalten sind. Das Unternehmen lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, Aktualisierungen oder Korrekturen dieser zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um etwaigen Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen des Unternehmens oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf denen eine Aussage beruht, nach Veröffentlichung dieser Mitteilung Rechnung zu tragen, oder um andere in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen zu aktualisieren. Dementsprechend bittet das Unternehmen die Leser nachdrücklich, diese Aussagen nicht als verlässliche Informationen zu behandeln.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, Meinungen und zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung und können jederzeit und ohne Ankündigung geändert werden.

Jeder Kauf von Wertpapieren im Rahmen des Angebots sollte ausschließlich auf der Grundlage der Informationen erfolgen, die im Prospekt enthalten sind. Änderungen dieser Informationen sind jederzeit möglich. Vor dem Kauf von Wertpapieren im Rahmen dieses Angebots sollten sich die Leser dieser Mitteilung darüber vergewissern, dass sie die Risiken, die im Prospekt beschrieben werden, vollständig verstehen und akzeptieren. Der Leser der vorliegenden Mitteilung sollte die enthaltenen Informationen nicht als sichere Entscheidungsgrundlage betrachten und sich keinesfalls auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit verlassen. Diese Mitteilung ist weder Teil noch Grundlage eines Angebots oder einer Aufforderung zum Verkauf oder Kauf von Wertpapieren, noch sollte sie ganz oder teilweise, oder die Tatsache ihrer Veröffentlichung, die Grundlage für einen Vertrag zu diesem Zweck bilden.

Der Zeitpunkt der Zulassung kann von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden, zu denen auch die Marktbedingungen gehören. Es besteht keinerlei Gewährleistung dafür, dass die Zulassung erfolgen wird. Ihre finanzielle Entscheidung sollte nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung erfolgen. Investitionen, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, bergen ein erhebliches Risiko für den Anleger, den gesamten investierten Betrag zu verlieren.

Personen, die Investitionen in Betracht ziehen, sollten sich an eine qualifizierte Person wenden, die für eine Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung ist weder Teil eines Angebots, noch stellt sie eine Empfehlung im Zusammenhang mit jedwedem Angebot dar. Der Börsenwert von Wertpapieren kann fallen oder steigen. Potenzielle Anleger sollten professionellen Rat einholen, um die Eignung eines möglichen Angebots für die betreffende Person zu prüfen.

Weder Cantor-Aurel noch eines seiner verbundenen Unternehmen oder Vertreter oder deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte oder Mitarbeiter oder irgendeine andere Person leisten weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Zusicherung oder Garantie und übernehmen keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit, Fairness, Überprüfung oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder Meinungen. Diese Mitteilung stellt weder ein Versprechen noch eine Zusicherung von Cantor-Aurel oder einem seiner verbundenen Unternehmen oder Vertreter oder von deren jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten oder Mitarbeitern oder einer anderen Person in Bezug auf die Vergangenheit oder Zukunft dar und darf auch nicht als solche herangezogen werden. Weder Cantor-Aurel noch eines seiner verbundenen Unternehmen oder Vertreter oder deren Direktoren, leitende Angestellte oder Mitarbeiter oder eine andere Person, deren Funktion in Verbindung mit dem Angebot steht, übernehmen Verantwortung für den Inhalt dieser Mitteilung oder für andere Aussagen, die entweder von ihnen selbst oder in ihrem Namen im Zusammenhang mit dem Unternehmen, dem Angebot, den Einheiten, den Stammaktien und/oder den Optionsscheinen getätigt wurden oder angeblich getätigt wurden. Dementsprechend lehnen Cantor-Aurel und seine verbundenen Unternehmen oder Vertreter sowie deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte oder Mitarbeiter oder jede andere Person, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, jegliche Haftung ab, die sich aus unerlaubten Handlungen oder Verträgen ergibt oder die anderweitig im Zusammenhang mit dieser Mitteilung und/oder einer derartigen Aussage begründet sein könnte.

In Verbindung mit der Platzierung ist Cantor-Aurel ausschließlich für das Unternehmen tätig und vertritt keine weiteren Kunden. Cantor-Aurel ist lediglich den Interessen des Unternehmens verpflichtet und trägt keine Verantwortung für den Schutz von Kundeninteressen, die Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Angebot, die Inhalte dieser Mitteilung sowie jede Transaktion oder Vereinbarung, auf die diese Mitteilung Bezug nimmt.

Cantor-Aurel und/oder seine verbundenen Unternehmen können in Zukunft im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gegenüber dem Unternehmen oder ihm verbundenen Parteien kommerzielle Banking-, Investmentbanking- und Finanzberatungs-Dienstleistungen sowie ergänzende Leistungen erbringen, für die sie marktübliche Gebühren und Provisionen erhalten haben oder in Zukunft erhalten werden. Darüber hinaus können Cantor-Aurel und/oder seine verbundenen Unternehmen im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit die Wertpapiere des Unternehmens zu Anlagezwecken auf eigene Rechnung oder im Auftrag ihrer Kunden halten. Ferner hat Cantor-Aurel Anspruch auf ein aufgeschobenes Honorar, dessen Zahlung an den Vollzug eines Unternehmenszusammenschlusses gebunden ist. Die Tatsache, dass die finanziellen Interessen von Cantor-Aurel oder seiner verbundenen Unternehmen an den Vollzug eines Unternehmenszusammenschlusses gebunden sind, kann zu potenziellen Interessenkonflikten bei der Erbringung von Dienstleistungen für das Unternehmen führen, einschließlich potenzieller Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Anbahnung und dem Vollzug eines Unternehmenszusammenschlusses oder der Abgabe einer Fairness Opinion. Dadurch bedingt können diese Parteien Interessen verfolgen, die nicht übereinstimmen oder den Interessen der Anleger oder des Unternehmens zuwiderlaufen können. Vor diesem Hintergrund wird die Weitergabe von Informationen im Allgemeinen aus Gründen der Vertraulichkeit, durch interne Verfahren und durch Vorschriften und Regelungen eingeschränkt.

Im Zusammenhang mit dem Angebot können Cantor-Aurel und die mit ihm verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln, Einheiten im Rahmen des Angebots erwerben und in dieser Rolle solche Wertpapiere und Einheiten oder damit verbundene Anlagen aus eigenem Interesse halten, kaufen, zeichnen oder verkaufen und solche Einheiten oder andere Anlagen auf andere Weise und außerhalb des Angebots anbieten oder verkaufen. Dementsprechend schließen Verweise in dieser Mitteilung auf ein Angebot oder eine Platzierung von Einheiten jedes Angebot oder jede Platzierung von Einheiten an Cantor-Aurel oder eines seiner verbundenen Unternehmen ein, die in dieser Rolle agieren. Außerdem können Cantor-Aurel oder mit ihm verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps) mit Anlegern abschließen, in deren Rahmen Cantor-Aurel (oder mit ihm verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Einheiten, Stammaktien und Optionsscheine erwerben, halten oder veräußern kann. Weder Cantor-Aurel noch seine verbundenen Unternehmen haben die Absicht, den Umfang dieser Investitionen oder Transaktionen über den gesetzlich erforderlichen Rahmen hinaus offenzulegen. Aufgrund dieser Transaktionen könnten sich für Cantor-Aurel und seine verbundenen Unternehmen Interessen ergeben, die möglicherweise nicht mit den Interessen der Inhaber von Stammaktien oder Optionsscheinen oder den Interessen des Unternehmens übereinstimmen, und könnten mit diesen in Konflikt geraten.

Diese Mitteilung enthält Informationen, die als Insiderinformationen im Sinne von Artikel 7(1) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch gelten.

Informationen für Distributoren im EWR

Ausschließlich für die Belange der enthaltenen Product-Governance-Anforderungen: (a) die EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in ihrer geänderten Fassung („MiFID II“); (b) die Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie der Kommission (EU) 2017/593 in Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Product-Governance-Anforderungen“), und unter Ausschluss jeglicher Haftung, in Verbindung mit einem Delikt, einer unerlaubten Handlung, eines Vertrag oder anderweitig, die ein „Hersteller“ (für die Zwecke der MiFID II-Product-Governance-Anforderungen) in diesem Zusammenhang trägt, wurden die Einheiten, Stammaktien und Optionsscheine einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass (X) die Einheiten (i) mit einem Zielmarkt von Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien gemäß MiFID II erfüllen; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle für qualifizierte Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind; (Y) die Stammaktien (i) mit einem Zielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien gemäß MiFID II erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind; (Z) die Optionsscheine (i) mit einem Zielmarkt von Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien gemäß MiFID II erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle für qualifizierte Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind (jeweils eine „EWR-Zielmarktbewertung“).

Jede Person, die nachfolgend die Einheiten, die Stammaktien und/oder die Optionsscheine anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein „Distributor“), muss die relevante(n) EWR-Zielmarktbewertung(en) des Herstellers beachten. Jeder Distributor nach MiFID II ist jedoch dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung für die Einheiten, die Stammaktien und/oder die Optionsscheine vorzunehmen (durch die Übernahme oder Optimierung der EWR-Zielmarktbewertungen des Herstellers) und die jeweils geeigneten Vertriebskanäle zu bestimmen.

In Bezug auf die Stammaktien sollten Distributoren (gemäß der MiFID-II-Product-Governance-Anforderungen) ungeachtet der EWR-Zielmarktbewertung Folgendes beachten: (i) der Kurs der Stammaktien kann fallen, und die Anleger können ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren; (ii) die Stammaktien bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz; und (iii) eine Anlage in die Stammaktien ist nur für Anleger geeignet, die kein garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem qualifizierten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu bewerten und die über ausreichende Mittel verfügen, um mögliche Verluste zu tragen.

Die EWR-Zielmarktbewertungen bleiben von den Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Einheiten, die Stammaktien und die Optionsscheine unberührt. Ferner wird darauf verwiesen, dass die gemeinsamen globale Koordinatoren ungeachtet der EWR-Zielmarktbewertungen nur Anleger vermitteln, die die Kriterien für professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien erfüllen.

Zur Klarstellung: Die EWR-Zielmarktbewertungen dürfen nicht herangezogen werden als (i) eine Bewertung der Eignung oder Qualifizierung im Sinne von MIFID II; oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Einheiten, Stammaktien und Optionsscheine zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Schritte vorzunehmen.

Informationen für Distributoren in Großbritannien

Ausschließlich für die Zwecke der Product-Governance-Anforderungen in Chapter 3 des FCA Handbook Product Intervention and Product Governance Sourcebook (die „britischen Product-Governance-Anforderungen“) und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es in Verbindung mit einer unerlaubten Handlung, eines Vertrag oder anderweitig, die ein „Hersteller“ (für die Zwecke britischen Product-Governance-Anforderungen) in diesem Zusammenhang trägt, wurden die Einheiten, Stammaktien und Optionsscheine einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass (X) die Einheiten (i) mit einem Zielmarkt von Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für qualifizierte Gegenparteien gemäß FCA Handbook Conduct of Business Sourcebook („COBS“) und professionelle Kunden gemäß COBS erfüllen; und (ii) für den Vertrieb über alle Vertriebskanäle für qualifizierte Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind; (Y) die Stammaktien (i) mit einem Zielmarkt von Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für Kleinanleger, professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien gemäß COBS erfüllen; und (ii) alle Vertriebskanäle geeignet sind; (Z) die Optionsscheine (i) mit einem Zielmarkt von Anlegern vereinbar sind, die die Kriterien für qualifizierte Gegenparteien und professionelle Kunden gemäß COBS erfüllen, und (ii) alle Vertriebskanäle für qualifizierte Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind (jeweils eine „GB-Zielmarktbewertung“).

Eine Distributor (wie oben definiert) muss die relevanten GB-Zielmarktbewertung(en) des Herstellers beachten. Jeder Distributor, der den britischen Product-Governance-Anforderungen unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung für die Einheiten, die Stammaktien und/oder die Optionsscheine vorzunehmen (durch die Übernahme oder Optimierung der GB-Zielmarktbewertungen des Herstellers) und die jeweils geeigneten Vertriebskanäle zu bestimmen.

In Bezug auf die Stammaktien sollten Distributoren (gemäß der britischen Product-Governance-Anforderungen) ungeachtet der GB-Zielmarktbewertung Folgendes beachten: (i) der Kurs der Stammaktien kann fallen, und die Anleger können ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren; (ii) die Stammaktien bieten kein garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz; und (iii) eine Anlage in die Stammaktien ist nur für Anleger geeignet, die kein garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem qualifizierten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu bewerten und die über ausreichende Mittel verfügen, um mögliche Verluste zu tragen.

Die GB-Zielmarktbewertungen bleiben von den Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Einheiten, die Stammaktien und die Optionsscheine unberührt. Ferner wird darauf verwiesen, dass die gemeinsamen globale Koordinatoren ungeachtet der GB-Zielmarktbewertungen nur Anleger vermitteln, die die Kriterien für professionelle Kunden und qualifizierte Gegenparteien erfüllen.

Zur Klarstellung: Die GB-Zielmarktbewertungen dürfen nicht herangezogen werden als (i) eine Bewertung der Eignung oder Qualifizierung im Sinne von COBS, Chapters 9A oder 10A; oder (ii) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Einheiten, Stammaktien und Optionsscheine zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Schritte vorzunehmen.

Verbot des Verkaufs an Kleinanleger im EWR

Die Einheiten und die Optionsscheine sind nicht dafür bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) angeboten, verkauft oder anderweitig bereitgestellt zu werden und dürfen Kleinanlegern weder angeboten, verkauft oder anderweitig bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang gilt als Kleinanleger eine Person, auf die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien zutrifft: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4(1) Absatz (11) der MiFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in ihrer geänderten Fassung, die „Versicherungsvertriebsrichtlinie“), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4(1) Absatz (10) der MiFID II gilt; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne der Prospektverordnung ist. Dementsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer geänderten Fassung, die „PRIIPs-Verordnung“) erforderliches Informationsdokument für das Angebot oder den Verkauf der Einheiten oder Optionsscheine an Kleinanleger im EWR erstellt, und aus diesem Grund kann das Anbieten oder Verkaufen der Einheiten und der Optionsscheine oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR einen Verstoß gegen die PRIIPs-Verordnung darstellen.

Verbot des Verkaufs an Kleinanleger in Großbritannien

Die Einheiten und die Optionsscheine sind nicht dafür bestimmt, Kleinanlegern in Großbritannien angeboten, verkauft oder anderweitig bereitgestellt zu werden und dürfen Kleinanlegern weder angeboten, verkauft oder anderweitig bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang gilt als Kleinanleger eine Person, auf die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien zutrifft: (i) ein Kleinanleger gemäß Artikel 2 Absatz (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, die Kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 (der „EUWA“) Teil des nationalen Rechts ist; (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 (der „FSMA“) und aller Vorschriften oder Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Implementierung der Versicherungsvertriebsrichtlinie erlassen wurden, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2(1) Absatz (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, die Kraft des EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert ist; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der GB-Prospektverordnung ist. Dementsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, die Kraft des EUWA Teil des nationalen Rechts Großbritanniens ist (die „britische PRIIPs-Verordnung“), erforderliches Informationsdokument für das Angebot oder den Verkauf der Einheiten oder Optionsscheine an Kleinanleger in Großbritannien erstellt, und aus diesem Grund kann das Anbieten oder Verkaufen der Einheiten und der Optionsscheine oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im Großbritannien einen Verstoß gegen die britische PRIIPs-Verordnung darstellen.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

Contacts

KONTAKT BEI ANFRAGEN
Brigade-M3 European Acquisition Corp.
c/o Brigade Capital Management, LP
399 Park Avenue, 16th Floor
New York, NY 10022
E-Mail: BrigadeM3EAC@brigadecapital.com

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