Stellungnahme der kalifornischen Anwälte von Roman Polanski

LOS ANGELES, Kalifornien (USA)--()--Roman Polanski hat Kenntnis von diversen Presseberichten erhalten, die Aussagen von Anwälten in Frankreich bezüglich des rechtshängigen Gerichtsverfahrens in Kalifornien und des Auslieferungsverfahrens in der Schweiz enthalten. Diese Aussagen wurden von Herrn Polanski nicht autorisiert. Die französischen Anwälte vertreten ihn in dieser Sache nicht und sind nicht befugt, in seinem Namen zu sprechen. Die Anwälte, die Herrn Polanski im Strafverfahren in Kalifornien und vor dem kalifornischen Appellationsgericht vertreten, sind Douglas Dalton, Bart Dalton und Chad Hummel. In der Schweiz wird Herr Polanski von Dr. Lorenz Erni vertreten. Nur diese Anwälte, und selbstverständlich Herr Polanski selbst, sind befugt, in seinem Namen Aussagen zu den rechtshängigen Angelegenheiten zu machen. Sämtliche Aussagen in der Presse, laut denen Herr Polanski gesetzmäßige Anweisungen der Gerichte wie solche in Bezug auf eine Auslieferung nicht befolgen würde, stimmen nicht. Die Fragen darüber, ob das Strafverfahren in Kalifornien aufgrund von rechtswidrigem Verhalten des Gerichts und der Staatsanwaltschaft eingestellt werden sollte, sowie Fragen zum weiteren Strafrahmen und zur Gesetzmäßigkeit des Auslieferungsbegehrens werden vor Gericht beantwortet. Herr Polanski und seine Anwälte werden ihre rechtliche Stellung und ihre Ansichten zu diesen Belangen dort darlegen. Falls Herr Polanski und seine Rechtsanwälte zum Schluss kommen, dass öffentliche Stellungnahmen angebracht sind, werden diese entweder von Douglas Dalton, Bart Dalton, Chad Hummel oder Lorenz Erni veröffentlicht.

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